Unterlagen Arbeitgeber

Muss ein Arbeitgeber eine Kopie des Personalausweises akzeptieren, auf der steht “Kopie” oder kann er eine Kopie ohne Aufdrucke verlangen

Ausweis, Ausweis, immer wollen sie Ausweiskopien…

Dass es eine Kopie (und kein Original) ist muss erkennbar sein. Mehr oder weniger. Früher waren deutliche Fotokopierspuren üblich. Mit Eindruck “Kopie” ist es offenslichtlich genug. Welchen zusätzlichen Wert hätte es, eine “echt” aussehende Kopie zu haben? Damit wären nur die Folgen möglichen Mißbrauchs schlimmer.

“(2) Der Ausweis darf nur vom Ausweisinhaber oder von anderen Personen mit Zustimmung des Ausweisinhabers in der Weise abgelichtet werden, dass die Ablichtung eindeutig und dauerhaft als Kopie erkennbar ist. Andere Personen als der Ausweisinhaber dürfen die Kopie nicht an Dritte weitergeben. Werden durch Ablichtung personenbezogene Daten aus dem Personalausweis erhoben oder verarbeitet, so darf die datenerhebende oder -verarbeitende Stelle dies nur mit Einwilligung des Ausweisinhabers tun. Die Vorschriften des allgemeinen Datenschutzrechts über die Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten bleiben unberührt.” (§ 20 Abs. 2 PAuswG)

Ist die Abgabe einer Kopie freiwillig oder ihre Verarbeitung genau vorgeschrieben? Wofür braucht der Arbeitgeber eine Kopie? Er braucht sie nicht, wenn er wenige Angaben abschreiben oder vergleichen kann. Gibt er an, dass man alles außer… (bestimmten benötigten Angaben) schwärzen soll? Wie lange ist die Aufbewahrung vorgesehen, bzw. wird die Vernichtung sofort nach der Identitätsprüfung zugesichert? “Die Vorschriften … bleiben unberührt” heißt, dass immer auch Datenschutz-Grundsätze und -Einzelvorschriften beachtet werden müssen. (Rechtmäßigkeit, Zweckbindung, Datenminimierung, Speicherbegrenzung, Vertraulichkeit…)

D., der bem Thema Personalausweise leider selten über weniger als die Anfoderung vollständiger Kopien stolpert, die man für… irgendwas so lange wie möglich aufbewahren möchte.

Für mich würde sich erstmal eine ganz andere Frage stellen - für welche Zwecke benötigt der Arbeitgeber überhaupt eine Kopie des Personalausweises vom Arbeitnehmer? Gibt es eine Rechtsgrundlage hierfür?

Wenn es ausschließlich darum gehen soll, dass eine Identifikation vorgenommen werden muss, wäre es meines Erachtens ausreichend wenn von den Mitarbeitenden der Personalabteilung vermerkt wird, dass eine Ausweisdokument vorgelegt und die Identität festgestellt wurde.

Bin im Home Office und meinen Arbeitgeber kann ich nicht aufsuchen, um den Perso vorzuzeigen. Die Kopie an sich will ich ja auch schicken. Aber ich habe jetzt drei deutliche E-Mails bekommen, dass mit diesem Stempel “Kopie” meine Personalakte nicht angelegt werden kann und ich keinen Lohn bekomme. Handelt es sich um eine Kleinigkeit oder liegt hier ein Verstoßt gegen DSGVO vor?

Vorlage amtlicher Ausweise

ergänzend zu

Bei Kopien empfiehlt das Bundesinnenministerium alle Daten, die nicht der Identifizierung dienen, zu schwärzen. Dazu zählt die Dokumentnummer und die Zugangsnummer (CAN) zum automatisierten „Vor-Ort-Auslesen“ und nach zwei Fehlversuchen bei der Eingabe der Geheimzahl (PIN) erforderlich ist.

TTDSG §7: (3) Von dem Ausweis darf eine Kopie erstellt werden. Die Kopie ist unverzüglich nach Feststellung der für den Vertragsabschluss erforderlichen Angaben des Endnutzers zu vernichten. Andere als die für den Vertragsabschluss erforderlichen Daten dürfen dabei nicht verarbeitet werden.

Vielleicht besteht ja die Möglichkeit zu fragen, warum gegen die geltenden Anforderungen eine nicht kenntliche Kopie erstellt werden soll. (Notfalls als s/w Kopie nach Streichungen wie empfohlen)?!

Thema verfehlt. Es geht um einen Arbeitsvertrag und nicht um TK-Dienste.

@daimos
Danke für den Hinweis - stimmt. Schön, dass der Gesetzgeber es konsequent durchzieht :slightly_smiling_face:
Bleibt der ergänzende Hinweis des Bundesinnenministeriums, als möglicher Hinweis zur Frage nach den Gründen.

Irgendwie erscheint mir der/die/das Welt komisch - muss an mir liegen …

a) Dann schick die Kopie eben ohne Aufdruck “Kopie”, wenn’s die Firma (?) glücklich macht. Es wird immer klar sein, dass es nicht das Original ist, ob mit oder ohne Schwärzungen.

b) Ist es nicht überzeugender, einen Fehler (TTDSG) zuzugeben, anstatt ihn zu verbrämen?

PS: “wir” verlangen einen Identitätsnachweis, prüfen ihn durch *Einsichtnahme" und speichern nur das Ergebis der durchgeführte Prüfung.

Der Hinweis des BMI ist richtig und wichtig, bleibt aber nur ein Hinweis, wenn die Verarbeitung einer Ausweiskopie zulässig ist. Auch § 20 Abs. 2 PAuswG klärt also nicht die Zulässigkeit. Diese kann nur § 26 BDSG beantworten. Ist die Kopie eines Personalausweises für die Begründung oder Durchführung eines Beschäftigungsverhältnisses erforderlich? Ohne weitere Anhaltspunkte kann die Erforderlichkeitsprüfung nur negativ ausfallen. Anders liegt der Fall z.B. im Luftsicherheitsrecht (vgl. § 7 Abs. 3 Nr. 1 LuftSiG), wenn die Zuverlässigkeit von Personen überrüft werden muss und diese Zuverlässigkeitsüberprüfung notwendige Voraussetzung für ein Beschäftigungsverhältnis im Sinne des § 7 Abs. 1 LuftSiG ist.

Mir fällt noch das SÜG ein, https://de.wikipedia.org/wiki/Sicherheitsüberprüfungsgesetz

Aber was hat all das mit der Entlohnung zu tun (2ter Post des Threaderstellers)? Es klingt mehr nach Gschaftslhuberei der Perso / LohnBuha … Die Prüfungen hätten ja schon vor Abschluss des Arbeitsvertrags erfolgen müssen.

Ja, die möchten wahrscheinlich nur ärgern…ist eine blöde, große, deutsche Zeitarbeitsfirma. Laut Artikel 5 der DSGVO sind sie ja auch verpflichtet meine Daten zu schützen. Wenn ich das beim Datenschutzbeauftragten melde, passiert denen dann was oder ist eine Kleinigkeit, die im Sande verläuft.

Geht es um eine beglaubigte Kopie oder nur um den Stempel “Kopie”? Wird ersteres nicht verlangt, würde ich mich wundern. Bei letzterem würde ich nachfragen, in welcher Weise der Ausweis abgelichtet werden soll, damit die Ablichtung eindeutig und dauerhaft als Kopie erkennbar ist. Denn genau das verlangt die Vorschrift im bereits zitierten §20 Abs.2 PAuswG. Außerdem wäre meine Frage, welche Daten geschwärzt werden können.

https://www.gesetze-im-internet.de/pauswg/__20.html

Mein Arbeitgeber ist mit dem Datenschutz nicht vertraut und ich möchte ihn nicht fragen, wie er es gerne wünscht, sondern meine Rechte aktiv einfordern, wenn es um den Stempel Kopie geht.

Das verstehe ich. Aber es ging mir weniger um eine plauschige Fragerunde mit dem Arbeitgeber. Mir ging es um den nochmaligen Hinweis, dass die Kopie aufgrund eines Gesetzes als solche erkennbar sein muss. Und genau dieser Hinweis geht an den Arbeitgeber.

Habe ich, aber der Arbeitgeber hält sich auch an anderer Gesetzte wie Tarifvertrag sind. Es wird einfach gesagt, ich bin der Chef und ich entscheide das.

Jup, das sagen alle Chefs. Die Nichtannahme einer gesetzlich erforderlichen Kopie ist aber kein Datenschutzverstoß, das gehört ins Arbeitsrecht.

Bist du sicher? Laut Artikel 5 der DSGVO und Arbeitnehmerdatenschutz muss der AG doch meine Daten schützen und ich habe gewisse Rechte.

Natürlich muss er die Daten schützen. Aber welcher Zusammenhang besteht zwischen dem Nichtschützen von Daten und der Nichtannahme der Kopie?
Das habe ich verstanden: Arbeitgeber will Kopie des Ausweises nicht annehmen, weil Kopie darauf steht. Richtig?

Verstoß gegen:

…dem Zweck angemessen und erheblich sowie auf das für die Zwecke der Verarbeitung notwendige Maß beschränkt sein („Datenminimierung“);

…in einer Weise verarbeitet werden, die eine angemessene Sicherheit der personenbezogenen Daten gewährleistet, einschließlich Schutz vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung

Hm. Das beantwortet meine Fragen nicht.
Reden wir darüber, ob Kopie auf der Kopie steht? Oder reden wir darüber, ob die Anforderung einer Kopie den datenschutzrechtlichen Anforderungen entspricht?

Datenminimierung bedeutet, dass nicht erforderliche Daten auf der Kopie geschwärzt werden können.
Angemessene Sicherheit würde zB die Übersendung per verschlüsselter E-Mai beinhalten. Wie die Sicherheit ansonsten gewährleistet wird, können wir nicht einschätzen.