Unterlagen Arbeitgeber

Das Problem ist, dass Kopie auf der Kopie steht und ich deswegen keinen Lohn bekomme, weil keine Akte angelegt werden kann mit dieser Kopie.

Es kann doch nicht sein, dass mein AG mir das verbietet, er braucht den Ausweis doch nur für die Identifizierung.

Es ist unverständlich, sofern kein anderes Verfahren zur Identifizierung zur Verfügung steht (Postident, erlaubte Videoidentifizierung o.ä.). Aber dass eine Akte nicht angelegt und der Lohn nicht ausgezahlt wird, ist kein Datenschutzverstoß. Das ist Arbeitsrecht.

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Richtig. Laut Personalausweisgesetz § 20 darf der Ausweis nur “vom Ausweisinhaber oder von anderen Personen mit Zustimmung des Ausweisinhabers in der Weise abgelichtet werden, dass die Ablichtung eindeutig und dauerhaft als Kopie erkennbar ist”.
Außerdem gilt Art. 5 DSGVO, Datenminimierung. Es gibt für den Arbeitgeber keinen Rechtsgrund, eine Ausweiskopie ohne den Hinweis auf die Kopie zu speichern.
Aber wenn der Arbeitgeber trotz dieser Hinweise auf unzulässige Kopien besteht und keinen Lohn auszahlt, dann greift das Arbeitsrecht, so würde ich das auch sehen.

Was soll das denn überhaupt mit dem Stempel “Kopie”? Es ist doch klar, dass es eine Kopie ist. Man kann ja nicht den echten Ausweis per Mail schicken. Ich verstehe das Problem nicht.

Ich bitte vielmals um Entschuldigung, so wollte ich es nicht verstanden wissen.
Du hast recht, der Bezug hier zum TTDSG war falsch.

Weiß denn jemand eine rechtsverbindliche Antwort. AG zahlt keinen Lohn, weil auf dem Ausweis “Kopie” steht. Was kann ich machen?

Ab zum Fachanwalt für Arbeitsrecht oder falls zutreffend zu deiner Gewerkschaft. Der Arbeitslohn ist fällig. Nur weil deinen Perso nicht entsprechend kopierst, hat der AG kein Zurückbehaltungsrecht.

"Bin im Home Office und meinen Arbeitgeber kann ich nicht aufsuchen, um den Perso vorzuzeigen. "

Sorry, aber das ist eben genau das, was man machen kann.
Ich hatte hier vor Tagen eine Frage eingestellt, die sich mit der Datenübermittlung der Steuer ID im Rahmen der AEO Zertifizierung befasst. Ergebnis hier = 0.

Das ist nicht wirklich problematisch. Aber es zeigt auf, dass wir hier stunden und tagelang Glasgoogeln können, wenn wir nicht nähere Infos haben.

Ich stelle mal folgende Theorie in den Raum. Das Zeitarbeitsunternehmen beabsichtigt den MA auch in sicherheitstechnischen Einrichtungen zu beschäftigen, welche im Bereich sicherheitstechnischer Einrichtungen unter die anti Terrorverordnung oder unter das Antikorruptions und Geldwäschegesetz fallen.

Nun ist der AG verpflichtet, das Orginal des Perso mit den europäischen und amerikanischen Terrorlisten abzugleichen, da er (der Chef) bei Missachtung der Außenwirtschaftsgesetze bis zu 2 Jahre in den Bau geht.

Wenn also der MA nicht vorbei kommt, wo die Personalabteilung ganz datenschutzgerecht lediglich sich davon überzeugt, ein Orginal in Händen zu halten und die Daten sachgerecht zu verarbeiten, sondern einer Übermittlung zustimmt, dann darf auf der Kopie, nicht Kopie stehen.

Sollte der MA, dann eben doch ein gefaktes Profil eingeschleust haben um dann anschließend auch noch terrormäßige Handlungen vornehmen, so…

Ein Ausweis, mit der Aufschrift Kopie, ist nicht annehmbar im Sinne der MA Überprüfung nach der Antiterrorrichtlinie.

Übrigends das Gesetz besagt ja “Organisationen oder Einzelpersonen, die auf den Listen stehen. dürfen wirtschaftlich nicht begünstigt werden”. Im Sinne, du darfst arbeiten aber die Lohnzahlung ist verboten.

Demnach hätte der Chef (und sie wissen oft nicht was sie tun) sich, das Wichtigste aus dem Antiterrorgesetzseminar gemerkt.

Kein Ausweis, kein Lohn. Aber natürlich, beschäftigen darf man einen auch nicht. Der Abgleich mit der Liste muss vorher stattfinden. So wie auch die Verpflichtung auf Vertraulichkeit.

However. Muss ja nicht so sein. Aber es gibt eben tatsächlich Konstellationen, die die Vorlage des Ausweises erfordern. Dann geht eben kein

"Bin im Home Office und meinen Arbeitgeber kann ich nicht aufsuchen, um den Perso vorzuzeigen. "

Ich bin eh der Ansicht, das die wenigsten Unternehmen sich im Datenschutz wirklich auskennen.

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Hat aber alles nichts damit zu tun, dass eine Kopie des Personalausweises ohne den Aufdruck “Kopie” verlangt wird. Fragestellung wohl nicht richtig gelesen?

Ja, Sanktionslisten ist ein ganz anderer Zusammenhang.

Wo ich es dort ebenfalls zu schätzen wüsste, wenn die prüfende Stelle wirklich qualifiziert wäre, anhand des Orignals oder der Kopie (mit oder ohne “Kopie”-Aufdruck) die Echtheit des Dokuments und das Übereinstimmen der Identität zu beurteilen.

D., der immer noch keinen Grund nachvollziehen kann, warum auf der Kopie nicht “Kopie” stehen darf, solange es keine relevanten Angaben verdeckt. Und die Vollkopie aller Angaben (inkl. Berechtigungsnummer und… Schuhgröße) sollte bitteschön nur verarbeitet werden, wenn das abseits von § 20 PAuswG genau so vorgeschrieben ist. (Der Grundsatz der Zweckbindung und Datenminimierung sowie die Anforderungen aus Art. 6 Abs. 3 und Art. 23 DSGVO (bzw. der Richtlinie (EU) 2016/680) an die unionskonforme Auslegung solcher Vorschriften würden eigentlich dazu zwingen, kopierte Angaben auf das Nötige zu beschränken.)

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Hat aber alles nichts damit zu tun ??? :crazy_face:

Hat es doch. Wenn eine Behörde oder Behördenvertretung die Aufgabe hat, sich ein gültiges Ausweisdokument vorlegen zu lassen, dann hat der Besitzer des Dokumentes, normal dort persönlich zu erscheinen.

Insofern der AG aus (Gründen?) einer datenschutzzweifelhaften Übermittlung zustimmt, die gem. PAuwG kaum zulässig sein dürfte (PAuswG §14 Abs. 2 i.V.m. §§18-20). Dies hatte ich mit dem “man kann da schon beim Arbeitgeber vorbeikommen”, gewürdigt.

Ferner habe ich Bedenken bezüglich §28 Abs. 1 Satz 1 “oder verändert worden ist”

https://www.gesetze-im-internet.de/pauswg/BJNR134610009.html

Wenn also auf dem Ausweis “Kopie” steht, ist es dann eine Kopie, oder die Kopie der Kopie, oder die 5te Kopie der zweiten Kopie? Das wäre für uns im Unternehmen vollkommen irrelevant, da es in jedem Fall eine “Veränderung” darstellt.

Um was es hier geht, ist also folgendes:

  1. Die Kenntnisse und Fähigkeiten von Chef und/oder MA in Sachen Datenschutz bleiben unberührt von dem Faktum, dass möglicherweise der Ausweis höchstpersönlich vorgezeigt werden muß (was wir alle nicht wissen)

  2. Insofern überhaupt die Verpflichtung zur Vorlage besteht, ist m.A.n. die Forderung nach elektronischer Übermittlung (Außerhalb der vom BSI abgesegneten Wege) nicht datenschutzrechtlich als legitim zu erachten.

  3. Die Annerkennung eines übermittelten Ausweisdokuments, mit der Aufschrift Kopie, entfällt wegen der selbigen (Aufschrift Kopie).

  4. Zwischen Lesen und Textverständnis klafft oft eine Lücke. Für meinen Anteil, begnüge ich mich mit der bescheidenenen Annahme, hier keine Defizite aufzuweisen.

“Ja, Sanktionslisten ist ein ganz anderer Zusammenhang.”

Das wissen wir nicht, da uns jegliche Informationen fehlen, die eine Übermittlung der Ausweisdaten an den AG begründen können.

Der Threadersteller hält sich dazu bedeckt und stellt eine Frage, die so keinesfalls beantwortet werden kann.

Also müssen wir doch, im Umkehrschluß Fälle annehmen, bei denen eine Übermittlung der Ausweisdaten erforderlich ist. Da hatte ich jetzt eine, mir bekannte im Sinn. Weitere sind denkbar.

Wir können aber auch alle denkbaren illegitimen Verfahren der Datenverarbeitung durchspielen. Dann wäre die Antwort auf die Frage:

“Muss ein Arbeitgeber eine Kopie des Personalausweises akzeptieren, auf der steht “Kopie” oder kann er eine Kopie ohne Aufdrucke verlangen”

Muss er gar nicht, der darf machen was er will. Schließlich leben wir in einer Anarchie :wink:

Der AG sitzt im europäischen Ausland, daher kann der AN nicht vorbeilaufen, um seinen Ausweis vorzuzeigen. Aber ich habe schon mit dem Datenschutzbeauftragten des Unternehmens gesprochen. Die Mitarbeiterin des Unternehmens hat sich nicht korrekt verhalten, da das Personalausweisgesetz missachtet wurde, da eine Kopie vom Herausgeber dauerhaft als solche erkennbar gemacht werden muss. Wie man das fertigbringt, bleibt jedem selber überlassen und kann vom Chef nicht vorgeschrieben werden.

Es handelt sich um keine Ausübung, wo der Personalausweis zwingend vorliegen muss. Lediglich die Lohnabteilung hat sich quergestellt.

Nein, hat es nicht. Es wurde eine explizite Frage gestellt, deren Inhalt im Gesprächsverlauf noch einmal bestätigt wurde. Dabei ging es nicht um ein persönliches Vorstelligwerden, anderweitige Vorlagepflichten, Begründungen der Übermittlung, Verfahren der Datenverarbeitung, Gültigkeiten von Ausweisdokumenten, Sanktionslisten, AEO Zertifizierung oder sonstiges. Es ging lediglich darum, dass eine mit dem Wort “Kopie” gekennzeichnete Kopie nicht akzeptiert wurde und das kann und konnte ohne die genannten Punkte geklärt werden.

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Falsch, einzig und allein die staatlichen Kontrollbehörden dürfen einen Identitätsnachweis verlangen.
Lohn zurückzubehalten, weil kein Ausweis oder keine Kopie desselben vorlag, geht nun mal nicht. Dafür gibt es keinen Rechtsgrund.

Hier macht sich jemand eigene Gesetze und auch neue Threads, wenn ihm die Original-Fragestellung nicht gefällt. :wink:

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Falsch, einzig und allein die staatlichen Kontrollbehörden dürfen einen Identitätsnachweis verlangen.

Ist ja offenbar nicht richtig. Scheinbar kann/muss der Arbeitgeber einen Identitätsnachweis fordern, wenn er einen MA im europäischem Ausland einstellt, was gerade eben im Threadverlauf klar ersichtlich wurde.

Hier beantwortet jemand Fragestellungen aus dem Kaffeesatz und dann gefällt es nicht, wenn jemand nachbohrt und Näheres in Erfahrung bringen möchte :stuck_out_tongue_winking_eye:

Ja, jetzt vom Thredersteller. Fehler in der Personalabteilung.

Wenn ich den Fragesteller mit der neuesten Info nochmals zitieren darf

“Es handelt sich um keine Ausübung, wo der Personalausweis zwingend vorliegen muss.”

Schön, das es sich geklärt hat :innocent: