Hallo,
bei uns in ist gerade eine Frage bezüglich Zugriff und Verarbeitung der persönlichen Daten aufgetaucht. Innerhalb der Firma gibt es einen Fuhrpark. Die Mitarbeiter des Fuhrparks haben seit längerer Zeit ein Tablet bezüglich der Tourplanung /Kunden die sie tgl abarbeiten müssen.
Nun kam der Arbeitgeber auf die Idee, dass die Mitarbeiter über dieses Tab ihre tägliche Arbeitszeit erfassen sollen. Das heißt der AN soll seine Arbeitszeit selbstständig eintragen die dann im Nachgang von der Fuhrparkleitung bestätigt wird. Der Betriebsrat hat darüber eine Betriebsvereinbarung unterschrieben. Eigentlich eine feine Sache,wenn es funktionieren würde…tut es aber (noch) nicht !
Parallel zur Software der Zeiterfassung , wurden zusätzliche Features aufgespielt die nicht in der Vereinbarung vereinbart wurden. Jetzt soll der AN nicht nur die Arbeitszeit erfassen sondern auch u.a.Urlaubsanträge,Abwesenheit durch Au, Freizeit usw selbst eintragen. Abläufe die so nicht in der Betriebsvereinbarung erfasst wurden . Desweiteren wurde das Software -Paket mit weiteren Features vom AG, außerhalb der bestehenden Betriebsvereinbarung erweitert, diese z.b. wären ein Teamkalender. Der Teamkalender ist ein Kalender mit den Namen der Kollegen aus der kompletten Abteilung,wo jeder innerhalb der Abteilung Zugriff hat und schauen kann, wer aktuell oder in Zukunft Abwesend ist. Anfangs stand sogar die Begründung mit Krank oder Urlaub in diesen Kalender. Den freigestellten Betriebsratsvorsitzenden , der gleichzeitig Datenschutzbeauftragter ist, was laut Bundesarbeitsgericht (BAG) verboten ist, tat es als Gerüchteküche ab, jedoch haben es viele Mitarbeiter gesehen und berichteten mir unabhängig voneinander ,dass für einen gewissen Zeitraum die Begründung der Fehltage hinterlegt war. Nun wurde es abgeändert und es steht “Abwesenheit” drin was viele immer noch als sehr fragwürdig empfinden. Betonen möchte ich noch, dass so ein Teamkalender unnötig ist, da die Mitarbeiter der Abteilung bezüglich einer Urlaubsplanung nicht untereinander absprechen müssen.
Des Weiteren befindet sich auf dem Tablet, abgesehen der Zeiterfassung, die Lohnabrechnung, der Sozialvsrsicherungschein,meine Adresse, Bankverbindung, Email Postfach,Schulungsvideos und was weiß ich noch alles… Dies wurde seitens des Arbeitgebers nicht so kommuniziert, vielmehr haben dies Mitarbeiter beim stöbern im Tab herausgefunden. Die Hardware ist mit einen PIN und zusätzlicher Bildschirmsperre durch eine Tastenkombination geschützt ,jedoch hat u.a. der stellvertretende Abteilungsleiter die Möglichkeit das Tablett an seinen PC anzuschließen, Schutzmechanismus damit zu umgehen um vollen Zugriff auf alle Daten zu bekommen. Dies wurde seitens des Arbeitgebers so nicht kommuniziert ,kam durch einen Zufall raus , muss wohl nicht erwähnen das der stellv . Abteilungsleeiter nicht im engeren Kreis der persönlichen Datenverarbeitung vorgesehen ist. Wenn er in seiner Position Zugriff auf Telefonnummern ,Emails Bankverbindung hat ,möchte ich ehrlich gesagt nicht wissen, wer noch alles auf meine Daten unbefugt zugreifen kann. Wir Mitarbeiter stehen jetzt ziemlich alleine da, da Betriebsrat (Interessenskonflikt) Vorgesetzte,die nicht hinter ihre Mitarbeiter stehen und nur Anweisungen von “oben” weitergeben. Hinzu kommt noch, dass einige Mitarbeiter der deutschen Sprache und Schrift nicht, bis weniger gut mächtig sind und sich alles von ihren Kindern zu Hause erklären lassen müssen. Wir würden uns über eine Einschätzung freuen und wären sehr dankbar. Liegt der Arbeitgeber mit seinen Tun im Recht oder sollten wir uns externe Hilfe z.B vom Landesdatenschutzbeaufragten holen,da seitens der Kontrollorgane innerhalb der Firma keine Hilfe zu erwarten ist .
Danke im voraus