Ich bin von mehreren Kleinunternehmen angesprochen worden, ob ich nicht deren Datenschutz “übernehmen” könne.
Zwei dieser Unternehmen wären tatsächlich verpflichtet, einen DSB zu bestimmen, bzw. zu ernennen.
Ich trage mich jetzt mit dem Gedanken, ein entsprechendes Nebengewerbe zu beantragen.
Unsicher bin ich mir allerdings, welche Versicherungen nötig sind, um mein persönliches Haftungsrisiko zu minimieren.
Vielleicht eine Haftpflicht-Versicherung, falls man mal eine Vase im Foyer umkippen sollte.
Im Bereich Datenschutz denke ich eigentlich nicht, dass das notwendig ist, weil ja immer der Verantwortliche für alles verantwortlich ist - und somit auch haftet. Der DSB berät ja nur. OK, wenn man vorsätzlich falsch berät, kann was passieren - aber ob das überhaupt Versicherungen versichern würden … ?
Nicht angestellte DSB sollten eine spezielle Berufshaftpflichtversicherung haben. Angestellte DSB können sich bei der Haftung gegenüber dem Arbeitgeber leichter entlasten.
Besonders bei Datenschutz als Dienstleistung gegen Geld wird fehlerfreies Tätigwerden erwartet. Als Gefälligkeit unter Bekannten sollte man auch sorgfältig sein, kann aber die Haftung evtl. vertraglich abmildern.
D., der bei “Extern” entweder Haftpflichtversicherung oder vertragliche Haftungsgleichstellung (wie Beschäftigte) empfiehlt.
Verträge mit Bekannten bei Gefälligkeit?
Und dann etwa so: Ich führe unzulässigerweise Rechtsberatung durch und Hafte deswegen nicht
Ja Berufshaftpflicht bezogen auf die Dienstleistung Datenschutz ist ein muss (falls doch mal Fehlberatung stattfindet).
Hatte mal meinen Versicherungsmakler gefragt, der hat mir dann leider was unzutreffendes angeboten. Es gibt 2 Anbieter die von recht vielen Kollegen genutzt wird, eine davon ist exali (Augsburg).
Mit “Gefälligkeit” meinte ich, sich unter Bekannten breit schlagen zu lassen, den Job zu übernehmen. Dann schuldet man trotzdem die sorgfältige Erledigung der DSB-Aufgaben. Aber in dieser Beziehung lässt sich die Haftung leichter vertraglich auf “intern” reduzieren.