Hoppla - macht ihr bei jeder Videoüberwachung eine DSFA?
Ich bin gerade leicht erschrocken, ich habe in meinem Bereich bei einem Unternehmen ebenfalls eine Videoüberwachung, und zwar ohne DSFA. Auf dem Firmengelände ist ein Bereich, der schlecht einsehbar ist, gewissermaßen das “Ende” einer Lagerhalle. Dort ist kein Eingang, kein Tor, keine Laderampe. Das Firmengelände ist sonntags geschlossen, aber nicht so abgesichert, dass man nicht dorthin käme, wenn man das vorhat.
Wiederholt hatten sich Menschen sonntags die Mühe gemacht, ihren privaten Sperrmüll in diesen Winkel des Firmengeländes zu karren und ihn dort abzulagern. Der Verantwortliche hat sich so geärgert, dass er in eine Videoüberwachung investiert hat, um künftig “Müllsünder/innen” anzuzeigen, da man die sperrigen Gegenstände nicht ohne KfZ dorthin bekommt. Er hat sich erhofft, KfZ-Kennzeichen zu erkennen. (Es gab allerdings keinen Vorfall mehr, seit die Kamera dort hängt. Wirtschaftliche Aspekte sind nicht das Thema: Verantwortlicher wollte Videoüberwachung.)
Die Videoüberwachung ist vorschriftsmäßig gekennzeichnet und nur sonntags aktiv.
In diesem Fall fällt es mir schwer, eine Gefährdung der Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zu erkennen. Deshalb hab ich nicht an eine DSFA gedacht (vielleicht auch, weil das Jahre vor meiner Zuständigkeit war).
Es befindet sich keine Durchgangsstraße und kein Weg im Schwenkbereich der Kamera. Theoretisch könnte man in der Kameraaufzeichnung Teilbereiche der Seite von Firmen-LKWs haben, und auch das nur dann, wenn jemand unter der Woche den LKW eng an der Halle geparkt hat, obwohl die anderen Plätze frei sind. Mit anderen Worten: Kommt wahrscheinlich nicht vor.
Müsste man trotzdem eine DSFA machen, nur weil es Videoüberwachung ist? (= Übersehe ich etwas, was rechtlich von Belang ist, und komme nicht darauf?)