VÜ Warntafeln ohne VÜ

Ich bitte um Meinungen zu diesem Vorhaben

Es werden mehrere Warntafeln auf eine angebliche Videoüberwachung angebracht. Die Angaben können authentisch / nachvollziehbar sein. Nur es fehlen die Kameras. Keine Kamera, keine Attrappe, goar nix.

Klar ist es könnte sich jemand daran stören und zivilrechtlich wegen Täuschung klagen. Worauf man es ankommen lassen will.

Was wäre da noch zu beachten?

Vor dieser Fragestellung stand ich auch schon einmal. Bei der Suche im Web konnte ich lediglich Hinweise finden, wie mit Fakekameras umzugehen ist. Zu der Situation, wenn nur ein Hinweisschild aufgestellt ist, findet man nichts.

Ich habe meinen Verantwortlichen damals so beraten, dass er sein berechtigtes Interesse so definieren muss, wie er das auch für reale Videoüberwachung tun würde, als z.B. Schutz des Eigentums vor Vadalismus usw. Weiter hatte ich darauf hingewiesen, dass die Hinweisschilder ggf. wieder entfernt werden müssen, wenn sich jemand beklagt.

Die Interessenabwägung gem. Art. 6 Abs. (1) lit. f) ist aus meiner Sicht alternativlos, alleine schon deshalb um im Klagefall nicht gleich mit runtergelassener Hose dazustehen.

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Ja, warum nicht gleich alles durchspielen? Einschließlich der Überlegungen, was für die Erforderlichkeitsbewertung als milderes Mittel möglich wäre. (Nein, nicht Schilder ohne Kamera!) Vielleicht ist ja was dabei, mit dem sich mehr Sicherheit erreichen lässt.

Die Schilder ohne Kamera verursachen Schwierigkeiten, die ihre vermeintlichen Vorteile verdrängen können:

Es werden ja keine personenbezogenen Daten verarbeitet. Der Verarbeitungsbegriff in Art. 4 DSGVO deckt m. E. “so tun als ob” nicht ab. (Also schon, wenn Daten zugrunde liegen würden, weil auch die… Drohung sie zu verarbeiten das Grunrecht auf Datenschutz belasten kann. Aber wenn es nie Daten geben wird liegt nie eine Verarbeitung vor.) Die falsche Deklaration der Verarbeitung auf den Schildern ist bedeutungslos; sie führt zu keinem Zwang, nun Daten wie beschrieben verarbeiten zu müssen.

Trotzdem kann die Datenschutz-Aufsichtsbehörde eine Beschwerde erhalten und den Verantwortlichen zur Stellungnahme auffordern. (Gebührenpflichtige Verwarnung wegen Zeitverschwendung? Würde eigentlich nur gehen, wenn es eine unzulässige Verarbeitung im Sanktionsspektrum der Behörde gegeben hätte. Vielleicht irgendein anderer Aufwand.)

Außerhalb der Anwendbarkeit des Datenschutzes wäre die Vorstellung, einer Überwachung ausgesetzt zu sein für Beschäftigte, Mieter, Besucher, Passanten usw. eine Beeinträchtigung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, das sich dann weniger frei entfalten lässt.

Was z. B. den Betriebsrat interessieren dürfte. (Nicht wegen der Möglichkeit der Leistungs- und Verhaltensbeurteilung, die es ohne Daten ja nicht geben kann, sondern weil Auswirkungen auf das Verhalten und die Persönlichkeitsentfaltung auch Themen im BetrVG sind.)

Außerdem können die Betroffenen auf Unterlassung klagen. Was nicht automatisch dafür sorgt, dass die falschen Schilder verschwinden.

D., der dann eher an richtige (und korrekte) Videoüberwachung denken würde. Oder an weniger invasive Maßnahmen, wie mögliche Einwegspiegel (man weiß es nicht…) auf Fluren, Eckspiegel, offensichtliche Kontrollgänge, Licht mit Bewegungsmeldern, Alarmanlage, heftige Türschlösser.

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Vielen Dank für euere Einschätzungen. Das hilft mir.

Es gibt einen Sonderfall bei Attrappen in Rheinland/Pfalz in Abs. 7

https://dsgvo-gesetz.de/ldsg-rlp/21-ldsg-rlp/

Aber das nur ergänzend im „Klugscheissermodus“.

Da denk ich irgendwie an das Schild mit dem Warnhinweis: Vorsicht bissiger Hund! und das Tier ist seit drei Jahren nicht mehr da … Hat man eigentlich einen Anspruch auf Videoüberwachung, wenn das auf dem Schild steht? Also wo kommt da eine zivilrechtliche Klage her? Die Sache mit dem “ich verhalte mich anders, wenn Big Brother zusieht” ist schon wahr, doch dazu ist hier wenig zu erfahren (welche Bereiche werden vermeintlich überwacht, Arbeitsplätze, öffentlicher Raum etc., außerdem: hat der vermeintlich Überwachte auch eine Alternative: eben nicht in den Bereich zu gehen? Irgendwie werden es immer mehr Fragen statt Antworten :slight_smile:
Gruß von der Küste

Die Stadtwerke kommen den wilden Müllablagerungen an offen zugänglichen Glascontainern nicht mehr hinterher. Jetzt kommen sie auf die Idee die Container abzuziehen (schon teilweise passiert) und/oder sie in abgeschlossenen Wertstoffhöfe zu verfrachten.

Da ist mir neulich der Gedanke gekommen, als wir über Warntafeln gesprochen haben, wo die Kameras schon weg sind.

… Hat man “Anspruch” auf Videoüberwachung, wenn das auf einem Schild steht….. :-):grinning_face:

Der ist gut :slight_smile: Aber das ist ja genau das Problem. Zu Fakekameras findet man Informationen. Zu Hinweisschildern ohne Kamera (egal ob echt oder Fake) leider nicht.

Klagen gibt es im Zusammenhang mit diesen Situationen sind mir jedoch keine bekannt. Vorstellbar wäre jedoch, dass sich durch das Schild psychisch unter Druck gesetzt fühlen könnte, weil es einen Hinweis auf Videoüberwachung gibt, aber keine Kamera erkennbar aufgehängt ist. Ich kann mir schon vorstellen, dass sich Menschen dadurch unwohl fühlen könnten und sogar klagen.

Im Saarland macht sich die CDU-Fraktion dafür stark Kommunen die Möglichkeit einzuräumen öffentliche Containerplätze für Glas, Papier usw. einfacher per Videoüberwachung zu kontrollieren, um wilde Müllablagerungen entgegen zu wirken.

Ich vertrete jedoch die Meinung, dass damit pauschal alle, die ihr Glas und Papier dort entsorgen unter Generalverdacht gestellt werden, nur um einzelne Vollposten zu erwischen, die ihren Müll wild entsorgen…
Die sind zwar meist nicht die hellsten Kerzen am Baum, aber auch nicht so blöd sich bei ihrem Tun filmen zu lassen. Das einzige was man damit erreichen wird, ist dass die wilde Entsorgung an andere Stellen verlagert wird.

Keine Frage, das ist so. Deshalb ja der Ansatz die tatsächlich stattfindende Überwachung auf ein ziemliches Minimum zu beschränken. Und das auf den Warntafeln auch so kommunizieren. Was man m.E. vermeiden müsste, ist breite öffentliche Diskussion darüber, denn dann wissen es alle und der mögliche Effekt der Warntafeln wäre dahin.

In RLP, ich meine in Ludwigshafen, gibt es meines Wissens ein Pilotprojekt mit einer mobilen Videoüberwachungsanlage an Container-Stellplätzen, die regelmäßig wechselt.

Vielen Dank für den Hinweis

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