Vorname.Nachname@gmail.com als offizieller Kontakt des Gerichtsvollziehers..?

Hallo,

meine erste Frage hier ist zu der website eines Amtsgerichts in MeckPomm: Die Liste der Gerichtsvollzieher enthält als offizielle Kontakt-Email-Adressen vorname.nachname@gmail.com bzw. t-online.de. Egal, ob die emails dann verschlüsselt sind, finde ich die Information, daß ich (wahrscheinlich mit aussagekräftigem Betreff) mit einem Gerichtsvollzieher kommuniziere, bei einem privaten (noch dazu amerikanischen) Konzern nicht gut aufgehoben. Bei einem Gerichtsvollzieher hätte ich eine bei der Justizverwaltung ansiedelte email-Adresse erwartet.

Ich habe inzwischen zweimal bei der Landesdatenschutzbeauftragen für MeckPomm nachgefragt - das erste Mal vor einem Jahr (!). Die Liste wurde im Format seitdem geändet (HTML → DOCX), aber die Einträge sind sachlich unverändert geblieben. Beide Male hat die LDSBe mir geschrieben, daß sie mich über das weitere Vorgehen nicht informieren wird.

1 - Wie ist die allgemeine Meinung hier zu anscheinend privaten Email-Konten bei amerikanischen Konzernen für die Kommunikation mit dem Gericht?

2 - Wenn (1) mit “oje” beantwortet wird, wie gehe ich dann mit der Abwimmeltaktik der LDSBen um?

Danke & Grüße von
nobi

gmail.com als Mailadresse ist
a) unprofessionell und
b) bei einem Gerichtsvollzieher zumal ein Verstoß gegen die DSGVO
punkt.

Hallo nobi,
unprofessionell ist das von dem Herrn und der Justizverwaltung allemal. Einen Datenschutzverstoß wegen Transfer in die USA wird die Aufsicht aber kaum bejahen. Das kannst du vergessen. Da kommt nichts bei rum. Besonders seit der Angemessenheitsbeschluss zum Datentransfer EU-USA gilt. Der gilt auch für Google.

Hallo Nobi, ich sehe das genauso, eine private Mailadresse bei einem Unternehmen ist in jedem Fall eine Offenlegung sensitiver Daten, zudem bräuchte der/die entsprechende GV einen Auftragsdatenverarbeitungsvertrag. Wenn die Behörde auf Deine Schreiben nicht reagiert, hilft wohl nur eine individuelle Datenschutzbeschwerde in Bezug auf einzelne GV.

Beste Grüße, Allons!

Vielen Dank für Eure Antworten.

Inzwischen habe ich auch eine Antwort vom BfDI bekommen: Da ist eine Seite Text mit der Aussage “Wir sind nicht zuständig” und dann noch 7 Seiten Datenschutzerklärungen. Alles auf Papier per Brief - auf eine elektronische Anfrage. Seufz Datenschutz und Umweltschutz zu kombinieren ist auch sehr schwierig.

@Allons-GER Wenn ich nicht betroffen bin, kann ich dann eine solche “individuelle Beschwerde” stellen? Ich habe damals nach Terminen für Zwangsversteigerungen gesucht und sonst nichts mit den GVn zu tun. Und bei dieser Lage ist das auch ein Argument, NICHT in diese Gegend zu ziehen :wink:

Danke & Grüße von nobi