Videoüberwachung Ferienwohnung

Hallo Forum,

wir sind im Urlaub in einer Ferienwohnung. Rund um das Haus sind eufy-Überwachungskameras angebracht, auch auf der Terrasse. Selbst im Flur vor der Wohnung hängt eine.

In der Hausordnung steht, dass die Kameras zur Sicherheit angebracht wurden. Am Haus hängt ein Schild mit “Dieser Bereich wird videoüberwacht.”

Bei Buchung der Fewo hatten wir keine Kenntnis darüber. Wir haben also nicht eingewilligt. Eine Datenschutzerklärung zu Speicherfristen, Rechtsgrundlage, etc. gibt es nicht.

Nun nun ist mir sehr wohl bewusst, dass Eigentümer ihr Grundstück über wachen dürfen. Wir verhält es sich aber, wenn andere Personen (also ich mit Familie) hier temporär wohnen?

  • Muss ich darüber informiert werden? Wenn ja, in welcher Form? Und muss dass evtl. Schon vor der Buchung passieren?
  • Muss ich einwilligen? Und kann ich auch ablehnen?
  • Gibt es unterschiedliche Regelungen für verschiedene Bereiche? Die Terrasse und den Flur empfingen wir etwas übergriffiger als die Kamera an der Haustüre.

Bin über Hinweise mit passenden Quellen, Verweisen auf DSGVO etc. dankbar.

J.