Verpflichtung zur Löschung von Forenbeiträgen

Hallo zusammen,

wir betreiben als Selbsthilfeverein ein geschlossenes Forum zum Erfahrungsaustausch über unsere Erkrankung.
Sind wir verpflichtet, auf Wunsch einzelne oder alle Beiträge eines Nutzers zu löschen, auch wenn dadurch die Diskussion nicht mehr nachvollziehbar wird? Unter welchen Umständen wäre die evtl. Löschungspflicht zu vermeiden?
Danke für jede Rückmeldung.
Veronika

Das ist mit diesem Kontext eine schwierige Frage.

Formal wird die Antwort aus den Nutzungsbedingungen folgen, also bei diesem hier Forum über https://forum.bfdi.bund.de/tos und dort die Nr. 7.

Die eigentliche und ethische Frage wird damit aber nicht betrachtet. Vielleicht ist es ja möglich, dass Inhalte von Beiträgen durch eine redaktionelle Zusammenfassung ersetzt werden?

Ergänzung: oder durch die Löschung der personenbezogensten Daten die Beiträge noch nachvollziehbar zu lassen, aber dem Interesse der Löschung der pbD Folge zu leisten.

Vielen Dank für die Antworten und sorry für die späte Rückmeldung.
@haderner: Wir haben ähnliche Nutzungsbedingungen. Ich bin mir aber unsicher, ob das was nützt, wenn jemand nach Datenschutzrecht die Löschung verlangt. Allerdings haben wir Nutzer mit mehr als 2000 Beiträgen, die dann manchmal auch noch zitiert wurden, dazu kommen womöglich noch die Backups. Das stelle ich mir äußerst aufwändig vor.
@Horst: Auch wenn wir z.B. die Unterschrift löschen würden und den Benutzernamen anonymisieren, könnten manche Nutzer die Person dennoch erkennen und zuordnen, weil manche sich schon jahrelang kennen.

Das hängt stark von der genauen Formulierung der Nutzungsbedingungen ab.

Aus meiner Sicht erfolgt die Verarbeitung als beschränkt zugängliche Veröffentlichung auf der Grundlage der Nutzungsbedingungen, also eines Vertrags und nicht etwa auf Basis einer Einwilligung. Zweck ist die Veröffentlichung im betriebenen Forum.

Eine Verarbeitung erfolgt aber auch auf der Basis berechtigten Interesses des Forenbetreibers und der Teilnehmer, soweit die Veröffentlichung einem User zugeordnet werden, egal, ob das über ein Pseudonym oder einen Klarnamen geschieht. Zweck ist eine gute Strukturierung zur besseren Verständlichkeit von Beiträgen und Diskussionen.

Einen Löschanspruch aus Artikel 17 https://www.datenschutz-wiki.de/DSGVO:Art_17 für die Veröffentlichung selbst sehe ich nicht, dem steht eventuell der Vertrag entgegen. Das ergibt sich im Umkehrschluss aus Absatz 1 a), am Zweck hat sich nichts geändert. Ein Löschen würde bedeuten, dass ein Nutzungsrecht nur als jederzeit widerrufbar eingeräumt würde, aber das Gegenteil könnte vereinbart worden sein.

Anders sehe ich die Zuordnung von Beiträgen zu einem Nutzer. Der Forenbetreiber und die Foristen haben ein Interesse am Fortbestand der Strukturierung. Aber die pauschale Behauptung, dass ein Thread ansonsten nicht verständlich sei, genügt nicht und wird auch kaum objektiv zu begründen sein. Selbst wenn die Verständlichkeit leidet, verschwindet sie nicht völlig – und wenn sie so ausserordentlich wichtig ist, dann hätte man diesen Aspekt - soweit zulässig - in den Nutzungsbedingungen behandeln können.

Der Forderung eines Users wird durch Anonymisierung Genüge getan.

Der Einwand, der User sei eventuell dennoch zuordenbar und daher eine Anonymisierung nicht sinnvoll, trägt nicht: zum einen entbindet das den Forenbetreiber nicht von seiner Löschpflicht, zum anderen hat er aus der Nutzungsvereinbarung sogar das Recht, den Beitrag zu löschen. Es bleibt ihm unbenommen, auch andere Lösungen zu wählen.

Ein Anspruch aus Artikel 21 ist dennoch nicht ausgeschlossen, wäre aber besonders zu begründen.

Den Nachweis für den Vertrag würde ich x (zu klären) Jahre aufbewahren.

Hm. Es bleibt leider unklar, warum ein User die Löschung verlangt (nur ein Streit?). Und ich finde es - wie gesagt - schwierig in dem speziellen Kontext nur eine juristische Sicht einzunehmen.

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