Wie werden ggf. die Rechte von Dritten verletzt, wenn z.B. in einer Gruppe ein Teilnehmer mit einem AirTag getrackt wird?
Konkreter Anlass: Eltern tracken ihr Kind in der Schule mit einem AirTag und können so die Position ihres Kindes jederzeit feststellen. Das wäre zunächst mal lediglich Sache der Eltern.
Wenn die Klasse nun jedoch auf einem Ausflug oder bei einem längeren Schullandheimaufenthalt ist, wird natürlich indirekt die Gruppe (und somit auch die Lehrkraft) getrackt. Die Eltern können verfolgen, wo sich die Gruppe aufhält. Werden somit auch die Rechte der Gruppenteilnehmer verletzt?
Eine Lehrkraft an einer Schule möchte mit dieser Begründung, die Mitnahme von Trackern auf einem Ausflug untersagen.
Allerdings könnten die Eltern ja auch mit entsprechenden Einstellungen das Handy ihres Kindes orten - das Handy selbst kann also bereits als Tracker fungieren. Dann müsste auch die Mitnahme von Handys untersagt werden oder zumindest die Nutzung der Ortungsfunktion. Lässt sich das von einem Lehrer durchsetzen mit der Begründung, seine personenbeziehbaren Daten (also seine geographische Position) würden (indirekt) verarbeitet?
Ich persönlich finde schon das Tracken des eigenen Kindes ziemlich fragwürdig.
Wahrscheinlich will der Lehrer nicht, dass gleich 20 Hubschrauber-Eltern panisch angefahren kommen, wenn das Signal auch nur ein ganz klein wenig “ungewöhnlich” erscheint.
Man sollte den ganzen Mist verbieten - Kinder haben auch (Datenschutz-) Rechte!
Ich teile die Einschätzung von @anne, aber ich tue mich schwer damit, hier personenbeziehbare Daten der Lehrkraft zu sehen. Dahinter steht ja die Annahme, dass Kind und Lehrkraft immer am gleichen Ort sind, davon kann man - ausgehend von meinen Kindheitserinnerungen als man sich noch wild und frei und ungetrackt herumgetrieben hat - mE nicht ausgehen.
Außerdem ist das eigentliche Problem doch ein anderes, nicht der Datenschutz, oder?
Wenn wir “den Datenschutz™” immer für andere Zwecke vorschieben, müssen wir uns über den mitunter schlechten Ruf nicht wundern.
Edit: Eine Datenschutzverletzung des getrackten Kindes würde ich jetzt nicht von der Hand weisen, abhängig von Alter und Entwicklungsstand.
Bei den Kindern gehen ich sofort mit, aber wenn man ein Tracking der Lehrkraft durch die Kinder bejaht, dann würde es mit dem Haushaltsprivileg wieder schwierig, oder?
Hab da aber lange nicht mehr reingeschaut. Generell bin ich ja für eine großzügige Auslegung des Haushaltsprivilegs, die DSGVO überfordert ja schon die meisten Betreiber einfacher Webseiten…
Ich sehe hier zunächst auch kein Datenschutz-Thema, kann allerdings auch sehr gut das ungute Gefühl der Lehrkraft nachvollziehen, wenn die Eltern nun immer genau wissen, wo er sich mit seiner Gruppe gerade aufhält. Er fühlt sich hier (mit-)überwacht und zwar in doppelter Hinsicht: zum einen geographisch und zum anderen auch was seine “Aufsichtspflicht” angeht. Die Eltern könnten feststellen, wohin die Lehrkraft mit den Kindern geht, was sei während des Aufenthalts evtl. veranstalten (Fußballplatz, Wanderung usw.). Die Eltern würden sozusagen in den geschützten Bereich einer Schule eindringen. So seine Argumente. Ich kann das alles super-gut nachvollziehen.
Ich wüßte allerdings nicht, ob und wie eine Lehrkraft darauf bestehen könnte, dass Eltern ihr Kind zumindest während des Schullandheimaufenthalts nicht tracken.
Aber das zeigt schon, mit welchen Problematiken sich die Gesellschaft in den nächsten Jahren noch wird befassen müssen.