Verbot der Abweichung nationalen Rechts von der DSGVO

Ich recherchiere für eine wissenschaftliche Arbeit zum Abweichungsverbot.
Von den Regelungen der DSGVO darf im nationalen Recht nicht abgewichen werden.
Art 4 Ziffer 2 definiert die Datenverarbeitung und nennt zahlreiche nicht abschließende Beispiele für solche Verarbeitungen.

Haben Sie Erfahrungen mit dem Abweichungsverbot der DSGVO?
Insbesondere hinsichtlich der Beispiele in 4 Nr. 2 DSGVO und Spezialgesetzen in Ihrem Bereich, in denen die DV-Vorgänge anders als in den DSGVO-Beispielen oder zufällig genauso benannt werden und die DSGVO nun die Rechtslage völlig auf den Kopf stellen würde?
Ggf. mit der Aufsichtsbehörde?

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Was für eine wissenschaftliche Arbeit auf welchem Niveau und welchem Fachbereich soll das werden, was hast Du dafür bisher schon an Quellensuche getan und gefunden und mit (Fach-) Kommentaren abgeglichen?

Ich stehe noch am Anfang. Jeder Hinweis ist willkommen. Insbesondere auch Streitfragen aus der Praxis.

Das beantwortet nicht die Fragen.

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