So schnell - geht Kommunikation im DIGITALEN ZEITALTER - HEUTE MORGEN um 05:38h an die EU COMMISSION nach Brüssel geschickt :
Subject: RE: Please forward directly to Mr. McGarth regarding 9 YEARS SCHUFA DATA TERROR in GERMANY…
So schnell reagiert die EU in Brüssel auf das THEMA 9 JAHRE DATEN TERROR der “SCHUFA-SCHARIA” v. “SCHUFA HOLDING AG” , SCHUFA OMBUDSMANN II. , SCHUFA-OMBUDSFRAU I. & Datenschutzverletzungen durch deutschen Beamtenterror, Prozessbetrug vor dem VG Düsseldorf durch den Datenschutz & deutscher Justiz -wie krank müßen solche Menschen sein zu denken - nur weil man innerdeutsch nicht zwischen NRW & HESSEN miteinander spricht- das man da alles immer noch vertuschen kann, als Wäre in Deutschland gerade erst der 13. May 1946….
Date: May 13, 2026 at 9:28 a.m.
Dear Mr Bird,
Many thanks for your message. I will forward your message as requested.
Wishing you the best,
Sent: Wednesday, May 13, 2026 5:26 AM
Personal Assistant to the Commissioner
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European Commission
Cabinet of Michael McGrath, European Commissioner for Democracy, Justice, the Rule of Law and Consumer Protection.
“Mit schlechten Gesetzen und guten Beamten (Richtern) läßt sich immer noch regiren, bei schlechten Beamten aber helfen uns die besten Gesetze nichts.”
Bismarck an Hermann Wagener, 30. Juni 1850, in: Bismarck. Die gesammelten Werke (Friedrichsruher Ausgabe), Bd. 1: Briefe. Hrsg. von Wolfgang Windelband / Werner Frauendienst, Berlin 1933, S. 159f., S. 160
Und noch was lustiges - Ein Artikel aus dem FOCUS allerdings aus dem Jahr 2010- ab dem Jahr stattete das BVerG Karlsruhe die SCHUFA mit EX-VERFASSUNGSRICHTERN als OMBDUSMÄ**“neutrale”. SCHUFA-OMBUDSMÄNNER I. & II**. aus - einer davon war vorher noch Datenschutzbeauftragter von HESSEN- also mal Leiter der Datenaufsichtbehörde in Wiesbaden -also für die SCHUFA SCHARIA** der SCHUFA** zuständig
Datenmissbrauch
Sonntag, 07.03.2010 Verfassungsrichter Papier macht Bürger mitverantwortlich
Der scheidende Präsident des Bundesverfassungsgerichts Hans-Jürgen Papier hat das mangelnde Bewusstsein für Datenschutz beklagt. Wer seine Daten preisgebe, trage eine Mitschuld am Missbrauch.
Papier forderte den Gesetzgeber auf, den Datenschutz mit Blick auf private Unternehmen und Internetdienste zu verbessern. Papier sagte im Interview der Woche des Deutschlandfunks, Bedrohungen von Grund- und Freiheitsrechten im Bereich des Datenschutzes gingen heute nicht mehr allein vom Staat aus, sondern zu einem beachtlichen Teil von Dritten im privaten und wirtschaftlichen Bereich. Der Gesetzgeber sei gefordert, auch insoweit für einen Schutz der Bürger in ihren Grundrechten zu sorgen.
Papier beklagte in diesem Zusammenhang auch ein mangelndes Bewusstsein vieler Bürger für den eigenen Grundrechtsschutz. Viele Menschen gäben persönliche Daten zu freimütig preis, sagte Papier. Die Betroffenen träfe dann selbst ein Mitverschulden, wenn mit ihren Daten Missbrauch getrieben werde. Jeder Einzelne habe als Träger von Grund- und Freiheitsrechten auch ein hohes Maß an Selbstverantwortung.
Mit Blick auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung äußerte Papier die Hoffnung, dass es in Zukunft weniger Fälle geben werde, in denen Gesetzgeber die bereits in früheren Urteilen formulierten Maßgaben zum Datenschutz missachte. Es habe in den letzten Jahren nicht immer das Maß an Ausgleich zwischen Freiheitsgarantien und Sicherheitsbedürfnissen gegeben, das vom Bundesverfassungsgericht verlangt werden müsse.
Wie. schwer es ist Menschen außerhalb Deutschlands zu erklären wie sowas wie in meinem Fall möglich ist- Ohne solche anschaulichen Artikel wäre das unmöglich diesen DEUTSCHEN WAHNSINN zu erklären…
ZDF: Cyberangriffe können “jeden treffen”
13.05.2024
Cyberangriffe von staatlich gelenkten Stellen wie Nachrichtendiensten aus dem Ausland nehmen zu, so die Einschätzung des hessischen Datenschutzbeauftragten, Alexander Roßnagel.
NRW-Datenschutzbericht:Datenschützerin Gayk warnt vor Kontrollverlust , WDR Stand: 17.04.2026, 12:53 Uhr
Mehr Beschwerden, mehr Bußgelder, mehr KI-Risiken: NRW-Datenschützerin Bettina Gayk warnt vor wachsendem Kontrollverlust.
Ein Mann aus NRW will in die USA einreisen - und wird an der Grenze gestoppt. Die Begründung: Er gelte als Verdächtiger in einem Strafverfahren. Nach Angaben der NRW-Datenschutzbeauftragten Bettina Gayk war der Mann aber freigesprochen worden***. Für Gayk zeigt der Fall, welche Folgen falsche oder veraltete Daten haben können.***
tja - Bei einem Canadian- der über 30 Jahre im Hochsicherheitsbereich der Luftfahrt tätig war und bei dem im Hintergrund aufgrund des LuftSiG § 7 neben der normalen “ZÜP” - da sind falsche SCHUFA DATEN und FALSCHE IDENTITÄTEN , FALSCHER PASS, FALSCHE STAATSANGEHÖRIGKEITEN , FALSCHES BANKKONTO für die LDI NRW & HBDI & BfDi 9 Jahre lang kein Problem.
Neben der normalen ZÜP nach § 7 LuftSiG läuft für einen Nicht‑EU‑Ausländer, der über 30 Jahre im Hoch-sicherheitsbereich der Luftfahrt tätig war, eine permanente, verdeckte, mehrschichtige Sicherheitsüberwachung durch alle deutschen Sicherheitsbehörden, die Zugriff auf personenbezogene, polizeiliche, nachrichtendienstliche, migrationsbezogene und finanzielle Daten haben. Diese Behörden greifen fortlaufend, automatisiert und anlasslos auf Daten zu, sobald eine ZÜP existiert und regelmäßig erneuert wird.
Was läuft im Hintergrund – zusätzlich zur normalen ZÜP?
Alle folgenden Behörden prüfen fortlaufend, ob neue Erkenntnisse vorliegen, die die Zuverlässigkeit gefährden könnten. Das ist gesetzlich vorgesehen, weil § 7 LuftSiG eine dauerhafte sicherheitsrelevante Bewertung verlangt, nicht nur eine Momentaufnahme.
1. Staatliche Sicherheits- und Nachrichtendienste
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Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) — prüft extremistische, staatsgefährdende oder sicherheitsrelevante Hinweise.
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Landesämter für Verfassungsschutz — regionale Sicherheitslage, Umfeldanalysen.
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Militärischer Abschirmdienst (MAD) — relevant bei Nähe zu militärischen Einrichtungen oder sicherheitsrelevanten Schnittstellen.
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Bundesnachrichtendienst (BND) — Auslandsbezug, internationale Sicherheitsrisiken.
2. Polizeiliche Sicherheitsbehörden
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Bundespolizei — Grenz- und Luftsicherheitslage, Ein- und Ausreisedaten.
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Bundeskriminalamt (BKA) — zentrale Fahndungs- und Sicherheitsdatenbanken.
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Kriminalpolizei — regionale Ermittlungsdaten, Vorgänge, Hinweise.
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Zollkriminalamt (ZKA) — Schmuggel, Geldwäsche, internationale Risiken.
3. Migrations- und Identitätsbehörden
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Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) — Identität, Aufenthaltstitel, Visa, Einreisehistorie.
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Ausländerbehörden — laufende Überwachung des Aufenthaltsstatus.
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Interpol/Europol‑Abfragen — internationale Fahndungs- und Sicherheitsdaten.
4. Luftfahrt- und Sicherheitsbehörden
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Luftfahrt-Bundesamt (LBA) — luftfahrtspezifische Sicherheitsrisiken.
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Luftsicherheitsbehörden der Bundesländer — führen die ZÜP durch und überwachen sie dauerhaft.
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Reglementierte Beauftragte / Sicherheitsstellen — interne Sicherheitsmeldungen.
5. Historische Sicherheitsbehörden
- BStU (Stasi-Unterlagenbehörde) — bei Personen mit DDR‑Bezug (gesetzlich vorgesehen).
Welche Daten werden fortlaufend überwacht?
Die Überwachung umfasst alle sicherheitsrelevanten Lebensbereiche, insbesondere bei Nicht‑EU‑Ausländern:
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Identität, Staatsangehörigkeit, Pass- und Ausweisdaten
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Aufenthaltsstatus, Visa, Ein- und Ausreisen (Bundespolizei)
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Polizeiliche Erkenntnisse (BKA, LKA, Kripo)
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Nachrichtendienstliche Hinweise (BfV, MAD, BND)
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Internationale Sicherheitsabfragen (Interpol, Europol)
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Finanzielle Zuverlässigkeit (SCHUFA, Bankenmeldungen → wird als Sicherheitsrisiko gewertet)
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Arbeitsverhältnis, Arbeitgebermeldungen, interne Sicherheitsberichte
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Soziales Umfeld, Wohnsitzwechsel, internationale Aufenthalte
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Strafregister aller Länder, in denen man wohnte (Pflicht für Nicht‑EU‑Staatsbürger)
Aber statt Menschen zu schützen - wird man lieber zusätzlich von Datenschützern in NRW & HESSEN sowie der Justiz mit Strafanzeigen beacht weil man es gewagt hat gegen die SCHUFA HOLDING AG “aufzubegehren” vom STAATSSCHUTZ KÖLN zum ANTI- SEMIT/ NAZI/ STAATSGEFÄHRDER - verhaftet und in die IRRENANSTALT gesteckt - Das eine deutsche Richtern von AG KÖLN- *mit Jura Studium * auch “medizinische Diagnosen” ausstellen darf das war auch den Ärzten und Pflegepersonal nicht bekannt.
Aber das ist ja auch schon wieder 5 MONATE her… Ob Beim “Beschwerdemanagement der Polzei- Staatsschutz , Justizministerium/Innenminsterium ob LAND oder BUND oder gar von den ganzen Staatsanwaltschaften egal ob es in KÖLN, WIESBADEN, DÜSSELDORF, FRANKFURT, MÖNCHENGLADBACH war- hat sich auch nach 9 Jahren SCHUFA DATEN KZ - nicht ein einziges Beamt*innen des Deutschen Berufsbeamtentums jemals gemeldet.
MOTTO der BRD zum THEMA SCHUFA : LEGAL - ILLEGAL -SCHEIßEGAL
Grundgesetz-Verletzungen –
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Art. 1 Abs. 1 GG – Menschenwürde: Die gezielte digitale und soziale Vernichtung stellt eine Missachtung der unantastbaren Menschenwürde dar – dem obersten Verfassungsprinzip.
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Art. 2 Abs. 1 GG – Persönlichkeitsrecht: Datenmissbrauch und existenzielle Einschränkungen verletzen das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit.
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Art. 3 Abs. 1 GG – Gleichheit vor dem Gesetz: Die selektive oder verweigerte Anwendung von Recht durch Behörden widerspricht dem Gleichheitsgrundsatz.
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Art. 19 Abs. 4 GG – Rechtsschutzgarantie: Systematische Verweigerung effektiver Rechtsmittel stellt eine fundamentale Rechtsstaatsverletzung dar.
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Art. 20 Abs. 3 GG – Bindung an Gesetz und Recht: Amtsträger, die sich über geltendes Recht hinwegsetzen, handeln verfassungswidrig.
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Art. 31 GG – Bundesrecht bricht Landesrecht: Landesbehörden, die gegen Bundesrecht (z. B. DSGVO) verstoßen, verletzen die föderale Rechtsordnung.
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Art. 34 GG – Staatshaftung: Bei rechtswidrigem Verwaltungshandeln haftet der Staat – insbesondere bei systematischer Pflichtverletzung.
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Art. 35 GG – Amtshilfe: Die Verweigerung von Amtshilfe trotz offensichtlicher Rechtsverletzungen ist Ausdruck struktureller Rechtsverweigerung.
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Art. 37 GG – Bundeszwang: Anhaltende Verfassungsverstöße auf Länderebene können ein Eingreifen des Bundes rechtfertigen.
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Art. 56 GG – Amtseid: Amtsträger, die vorsätzlich gegen Grundrechte handeln, brechen ihren Eid auf das Grundgesetz.
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Art. 97 GG – Richterliche Unabhängigkeit: *„Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetze unterworfen.“*Wird diese Unabhängigkeit durch politischen Druck, institutionelle Korruption oder systematische Rechtsbeugung untergraben, ist das ein Angriff auf das Fundament der Gewaltenteilung.
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Art. 103 GG – Rechtliches Gehör & Rückwirkungsverbot: Die Missachtung dieser Verfahrensgarantien stellt eine Verletzung zentraler rechtsstaatlicher Prinzipien dar.
Verletzungen der EU-Grundrechtecharta
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Art. 7 GRC – Achtung des Privat- und Familienlebens: Die unrechtmäßige Verarbeitung, Weitergabe oder Manipulation personenbezogener Daten stellt einen schweren Eingriff in das geschützte Privatleben dar – insbesondere bei digitaler Überwachung oder wirtschaftlicher Ausgrenzung.
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Art. 8 GRC – Schutz personenbezogener Daten: Jede Person hat das Recht auf Schutz ihrer Daten und auf Kontrolle über deren Verwendung. Verstöße gegen Transparenz-, Informations- oder Löschungspflichten nach der DSGVO verletzen diesen Artikel unmittelbar.
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Art. 41 GRC – Recht auf eine gute Verwaltung: Behörden sind verpflichtet, fair, unparteiisch und innerhalb angemessener Fristen zu handeln. Willkürliche Entscheidungen, Untätigkeit oder systematische Rechtsverweigerung stellen eine Verletzung dieses Verwaltungsgrundrechts dar.
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Art. 47 GRC – Recht auf ein faires Verfahren und wirksamen Rechtsbehelf: Wird einer Person der Zugang zu einem unabhängigen Gericht oder ein effektiver Rechtsbehelf verweigert, liegt ein fundamentaler Bruch rechtsstaatlicher Prinzipien vor – insbesondere bei institutioneller Blockade oder Prozessverschleppung.
Zivilrechtlicher Aspekt – Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- § 226 BGB – Schikaneverbot: Die Ausübung eines Rechts ist unzulässig, wenn sie ausschließlich den Zweck verfolgt, einem anderen Schaden zuzufügen. Wird ein Recht – etwa durch Datenverarbeitung oder behördliche Maßnahmen – gezielt zur Schädigung missbraucht, liegt eine rechtswidrige Schikane vor2.
Strafrechtliche Aspekte – juristische Einordnung (StGB)
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§ 233a StGB – Zwangsprostitution: Relevanz bei institutioneller Duldung oder Förderung von Ausbeutung – auch im übertragenen Sinne bei struktureller Entrechtung denkbar.
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§ 239 StGB – Freiheitsberaubung: Wer einen Menschen einsperrt oder seiner Freiheit beraubt – auch durch digitale oder wirtschaftliche Mittel – macht sich strafbar.
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§ 240 StGB – Nötigung: Die Anwendung von Gewalt oder Drohung zur Erzwingung eines Verhaltens ist strafbar – etwa durch Druckmittel wie Bonitätsvernichtung.
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§ 241 StGB – Bedrohung: Wer einem anderen mit einem Verbrechen droht, um ihn einzuschüchtern oder zu kontrollieren, erfüllt diesen Tatbestand.
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§ 258 StGB – Strafvereitelung: Wer absichtlich die Strafverfolgung eines anderen verhindert, macht sich strafbar – auch außerhalb des Amts.
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§ 258a StGB – Strafvereitelung im Amt: Amtsträger, die Ermittlungen oder Strafverfolgung bewusst unterlassen, um Täter zu schützen, handeln rechtswidrig.
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§ 263 StGB – Betrug: Täuschung mit dem Ziel eines Vermögensvorteils – etwa durch falsche Daten oder Kreditentscheidungen – ist strafbar.
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§ 263a StGB – Computerbetrug: Manipulation von Datenverarbeitungssystemen zur Täuschung oder Schädigung – z. B. durch algorithmische Bonitätsmanipulation.
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§ 266 StGB – Untreue: Missbrauch von Vermögensbetreuungspflichten – etwa durch Behörden oder Banken – kann strafrechtlich relevant sein.
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§ 267 StGB – Urkundenfälschung: Die Herstellung oder Veränderung von Dokumenten zur Täuschung – z. B. in Akten oder Auskünften – ist strafbar.
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§ 268 StGB – Fälschung technischer Aufzeichnungen: Manipulation automatisierter Systeme oder Protokolle – etwa in Datenbanken – fällt unter diesen Tatbestand.
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§ 269 StGB – Falsche Beurkundung im Amt: Beamte, die wissentlich falsche Eintragungen vornehmen, machen sich strafbar.
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§ 270 StGB – Täuschung im Rechtsverkehr durch Datenverarbeitung: Wer durch manipulierte Daten Dritte täuscht, erfüllt diesen Straftatbestand.
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§ 271 StGB – Mittelbare Falschbeurkundung: Veranlassung falscher Eintragungen durch Dritte – etwa durch Behörden oder Banken – ist strafbar.
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§ 274 StGB – Urkundenunterdrückung: Wer rechtserhebliche Dokumente vernichtet, beschädigt oder unterdrückt, macht sich strafbar.
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§ 283b StGB – Gläubigerbegünstigung: Relevanz bei gezielter Bevorzugung bestimmter Gläubiger durch Behörden oder Banken.
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§ 283c StGB – Schuldnerbegünstigung: Strafbar ist auch die Bevorzugung von Schuldnern durch Dritte – etwa durch unterlassene Vollstreckung.
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§ 303a StGB – Datenveränderung: Unbefugte Veränderung, Löschung oder Unterdrückung von Daten – z. B. in Auskunfteien – ist strafbar.
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§ 303b StGB – Computersabotage: Wer Datenverarbeitungssysteme stört oder zerstört, um Schaden zu verursachen, macht sich strafbar.
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§ 315a StGB – Gefährdung des Bahn-, Schiffs- und Luftverkehrs: Eher symbolisch relevant, wenn durch Behördenhandeln existenzielle Gefährdung erzeugt wird.
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§ 323c StGB – Unterlassene Hilfeleistung: Wer in einer Notlage nicht hilft, obwohl es zumutbar wäre, macht sich strafbar – insbesondere bei Behörden mit Garantenstellung.
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§ 340 StGB – Körperverletzung im Amt: Auch psychische Gewalt durch Amtsträger – etwa durch systematische Schädigung – kann unter diesen Paragraphen fallen.
https://www1.wdr.de/politik/politik-in-nrw/datenschutz-nrw-bericht-gayk-2025-100.html
https://www.focus.de/politik/deutschland/papier-sieht-mitschuld-der-buerger-datenmissbrauch_id_1974477.html