(Schon 8 Tage nichts mehr im Forum passiert. Schnell was schreiben, damit es nicht in der Bedeutungslosigkeit versinkt. Aber was… Ach ja!)
Können Grundrechtsabwägungen konkrete Zulässigkeitsanforderungen praktisch komplett verdrängen?
Z. B. Abhilfebefugnisse zu Anforderungen aus Art. 44 ff. DSGVO für Drittlandübermittlungen. Datenschutz-Grundrecht versus the other Grundrechte aus EU-Grundrechte-Charta.
- Tätigkeitsbericht des Hessischen Beauftragten für…, Seite 39 unten, Digitale Soureränität als Voraussetzungen für Datenschutz
https://datenschutz.hessen.de/sites/datenschutz.hessen.de/files/50_Taetigkeitsbericht_0.pdf
“2. Sind ausländische Systeme und Dienste in die Tätigkeit der Verantwortlichen voll eingebunden…”
Ich lese raus, dass die(se) Aufsicht leider nichts machen kann, wenn ein Geschäftsmodell oder eine Behördenaufgabe wegen einer Entscheidung in der Vergangenheit darauf angewiesen sind, Daten weiterhin unter unzureichenden Absicherungen in Drittländer zu übermitteln. Weil die Grundrechte auf Berufsfreiheit und Eigentum (bzw. welche Aufgaben oder Grundrechte die öffentliche Stelle gerade pusht) so wichtig sind, dass die Beeinträchtigung des Grundrechts auf Datenschutz nicht durch eine Untersagung abgestellt werden darf. (Vielleicht auch nicht mit Bußgeld belegt, weil sich das ja auf die Spielräume der Berufsfreiheit auswirken kann?)
Hä? Ja, akademisch darf man das diskutieren. Aber sollte eine Aufsicht solche Ideen in ihrem Bericht propagieren? Da ermutigt man doch… bzw. entmutigt die Bemühten.
D., der sich jetzt nicht ein freches Geschäftsmodell sucht, das er auf tönerne Drittland-Beine stellt und der nicht verlangt, dass die Vorschriften in diesem Fall gar nicht gelten dürfen, weil es ja keine zulässigen Alternativen gibt.
Und nochmal D., der als transparenzmäßige Abhilfe den Schulen und Hochschulen usw. schon lange auferlegt hätte, ihre Betroffenen über die Unzulässigkeit (sagen wir vorsichtig: Unmöglichkeit, die Zulässigkeit darzulegen) ihrer problematischen Aktivitäten zu informieren. Z. B. indem man ihnen bei der Anmeldung einen Rahmen einblendet, dass dieses System bestimmte Risiken und Nebenwirkungen enthält, die es gar nicht gäbe, wenn man sich aufraffen würde, etwas von Ratio… äh… BBB-Pharm unter eigener Kontrolle zu betreiben . Dann können sie das Zeug (immer noch nicht zulässig) weiter nutzen und auch die nächsten untragbaren Funktionen mitnehmen, die Betroffenen sind informiert, und es baut sich Handlungsdruck auf.