Umsatzsteuer-Identifikationsnummer als Freiberufler

Soweit ich weiß, ist es doch verpflichtend für einen Freiberufler eine eigene Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zu beantragen. Aber lohnt sich die Beantragung auch für kleine Freiberufler mit wenig bis kaum Aufträgen?

" viele Freiberufler und Gewerbetreibende haben den Datenschutz im Blick und möchten diese Steuernummer nicht verwenden. Daher nutzen sie lieber die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Tatsächlich ist die Anzahl der Missbrauchsfälle der Steuernummer aber überaus gering." Quelle: Umsatzsteuer-Identifikationsnummer für Freiberufler
→ wenn also das Risiko sowieso gering ist, was spricht dagegen einfach die persönliche Steuernummer auf die Rechnung zu schreiben?

Nein, eine Umsatzsteuer-Identifkationsnummer ist nicht verpflichtend, wenn der Freiberufler nur innerhalb Deutschlands Leistungen erbringt oder bezieht. Die “Steuernummer” ist wieder was anderes. Diese wird vom Finanzamt vergeben. Zusätzlich gibt es eine Steuer-ID: Die bekommt jeder bei der Geburt.

Sobald Du ausserhalb Deutschlands Leistungen erbringst, muss auf den Rechnungen die USt.-ID angegeben werden. Bei Gutschriften muss auch die USt.-ID des Empfängers aufgeführt werden. Voraussetzung ist aber grundsätzlich, dass Du überhaupt der USt. unterliegst, also Leistungen mit ausgewiesener MwSt. erbringst. (§ 6 Abs. 1 Z 27 UStG).

Eine USt.-ID kann auch mißbraucht werden, so z.B. bei Umsatzsteuerbetrug. Daher besteht die Möglichkeit, die angegebene USt.-ID eines Leistungsempfängers im Rahmen des innergemeinschaftlichen Warenverkehrs zu prüfen bzw. auch eine qualifizierte Prüfung durchzuführen. (https://evatr.bff-online.de/eVatR/index_html)

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Danke dir für die Aufklärung :slight_smile:

Vorsicht bei der “Steuernummer” oder gar der Steuer-ID auf Websites, in E-Mails oder auf Rechnungen/Kassenbons. Im Gegensatz zur Pflichtangabe der Ust-ID sollten diese keinesfalls “veröffentlicht” werden, da man damit plus einiger meist auch frei erhältlicher Informationen über den Steuerpflichtigen richtig “Schindluder” treiben.
(Eine Anleitung gebe ich hier nicht, aber mir sind Fälle bekannt)

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Ein guter, ergänzender Hinweis. Diese Nummern werden auch nicht selten zur Identifizierung bei Anrufen (z.B. Finanzamt) abgefragt. Aber: In Rechnungen an Personen oder Unternehmen innerhalb Deutschland besteht gemäß § 14 UStG die Pflicht, entweder die Steuernummer oder die USt-ID anzugeben. Wer eine USt.-ID hat, sollte diese ersatzweise zur Vermeidung von Missbrauch verwenden.

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