Umfangreiche Verarbeitung Art.9

Hallo zusammen,
gibt es neuere Informationen aus Behörden oder Urteile, was genau unter der “umfangreichen Verarbeitung personenbezogener Daten” zu verstehen ist? Gelesen habe ich unter Anderem die nicht verifizierbare Aussage, dass sich die Behörden darauf verständigt hätten, dass bis zu 10 beteiligte Ärzte oder medizinisches Personal noch nicht als umfangreich gelten sollen. Diese Zahl aus einem Fachaufsatz konnte ich allerdings nicht verifizieren.
Danke für Quellen und Links

Welcher Fachaufsatz? Willst Du nicht einfach bei Deiner DS-Behörde nachfragen?

War ein Fachaufsatz der Kanzlei Luther, Adresse müsste ich suchen. Gefunden habe ich zudem diese ältere Quelle:
https://www.lfd.niedersachsen.de/startseite/themen/gesundheit/benennung_von_datenschutzbeauftragten_im_gesundheitswesen/datenschutz-im-gesundheitswesen-163647.html
Die Frage wäre, ob es neuere Aussagen aus Behördensicht gibt.