Übermittlung von medizinischen Daten beim Transport eines Notfallpatienten

Ich habe gerade folgenden Artikel von Heise gelesen:

https://www.heise.de/news/Unfallmediziner-DSGVO-Auslegung-gefaehrdet-Menschenleben-6233776.html?

Dass man die medizinischen Daten nicht übermitteln darf kommt mir etwas merkwürdig vor.
Es kommt ja allgemein auch schnell der Verdacht auf, der Datenschutz wird bei Problemen aller Art vorgeschoben, obwohl das Problem wo anders liegt.

Falls es kein Gesetz gibt, welches den Datentransfer erlaubt und es keine Einwilligung der Patientin gibt, könnte man doch auf ein berechtigtes Interesse für die Übertragung zurückgreifen.
Oder geht das nicht, weil es sich um medizinische und so nochmals besonders schützenswerte Daten handelt?

Da ich jurisitscher Laie bin würde mich über die Einschätzung hier im Forum freuen.

Viele Grüße

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Direkt nach der erstellung des Themas habe ich diesen Tweet gesehen. Offenbar liege ich mit meiner Skepsis, das der Transfer angeblich nicht erlaubt sein soll, nicht völlig daneben :wink:

https://twitter.com/UlrichKelber/status/1453625828986826756?s=19

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Wo ist der “Gesagt, ohne zu lesen!”-Stempel? Wo soll das konkrete Verbot herkommen? Gibt es dagegen auch was von Ratiopharm?

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung an sich wäre Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO, um lebenswichtige Interessen zu schützen. Gesundheitsdaten sollen nicht einfach so verarbeitet werden dürfen (Art. 9 Abs. 1), sondern brauchen noch eine extra Ausnahme; hier wäre die Verarbeitung z. B. nach Art. 9 Abs. 2 lit. h “für die medizinische Diagnostik, die Versorgung oder Behandlung” im Gesundheitsbereich erforderlich.

Also zulässig; und das sollte er als Arzt wissen.

D., der außer Inkompetenz erfahrungsgemäß annimmt, dass mit einem solchen unqualifizierten Datenschutz-Bashing um Unterstützung für ganz andere “Erleichterungen” geworben werden soll.

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Ich stimme @Domasla zu und das war auch mein erster Gedanke als ich den heise-Artikel las.

Was ein Schwachsinn - was ist mit der Grundlage der lebenswichtigen Interessen. Das ist nur Stimmung mache.

Ja im Datenschutz gibt es viel Unsicherheit und Unwissenheit

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Wurde in den Heise-Kommentaren schon richtig interpretiert. Auch dass Heise das doch selbst kommentieren sollte statt dem Quatsch einfach weitere Öffentlichkeit zu verschaffen.

Ach ja, und neben Art. 9 Abs. 2 lit. h DSGVO wäre lit c spezieller.

D., der dem BfDI einen Tisch zur Verfügung stellen könnte. Wird aber nichts an der Intention des Verursachers ändern.

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Es ist wirklich beängstigend, dass jemand in einer solchen Position so wenig weiß und damit, wie Herr Kelber richtig sagte, Patienten gefährdet.
Ich bin selbst Krankenschwester und habe auf Intensivstation gearbeitet und muss deswegen auch grundlegend sagen: wenn es um Menschenleben geht, wird nicht diskutiert.
Die DSGVO deckt das glücklicherweise auch ab.

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Heise hat mittlerweile den ersten Beitrag mit einem Update versehen und einen eigen Artikel zur Kritik von “Experten” also von Leute die auch hier im Forum ihre Meinung gepostet haben veröffentlicht.

https://www.heise.de/news/DSGVO-Kritk-von-Unfallmediziner-Heftiger-Widerspruch-der-Experten-6234406.html

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Danke für die Antworten :slight_smile:

Die Lösung steht in dem Heise Artikel unten schon drin. Der BfDI sieht hier wenig Probleme.

Mir fällt zu diesem Heise-Bericht nur ein alter Spruch ein: “BILD sprach zuerst mit der Toten”.
Das ist in der Tat nacktes DSGVO-Bashing.

Interessant ist die Pressemeldung der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchurugie dazu. Man liest wenig dazu, warum ein Krankentransport, die Daten eines Schwerverletzten nicht übermitteln dürfte - es wird in der Zusammenfassung lediglich die Behauptung aufgestellt…,

[…] dass die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Menschenleben in der Notfallmedizin gefährdet, und sagt: „Die Auslegung der DSGVO gefährdet Menschenleben. Das ist unverantwortlich!“ Der Experte fordert zur besseren Notfallversorgung der Patienten und Patientinnen eine Anpassung der Datenschutzregeln. […]

Vielmehr geht es aber eigentlich, um die Trauma-Register-Datenbank:

[…]. Etwa 700 teilnehmende Krankenhäuser tragen die Datensätze ein, die der nationalen Qualitätssicherung dienen und am Ende nur ein Ziel verfolgen, sagt Pennig: „Wir sammeln Daten in der Schwerverletztenversorgung, um unsere Behandlungen zu verbessern. […]

Empfehle in diesem Zusammenhang diese Veranstaltung.