Übermittlung pbD in die Ukraine

Angesichts des Krieges in der Ukraine wirkt die Frage nach Datenschutzregularien für die Übermittlung personenbezogener Daten in die Ukraine fast etwas deplatziert.
Dennoch frage ich mich, wie man mit notwendigen Übermittlungen umgeht (z.B. wenn ukrainische Kinder in deutschen Schulen per Fernunterricht auch stundenweise am Unterricht per Videokonferenz in ihrer Heimatschule teilnehmen) oder behördliche Daten zur Klärung in die Ukraine übermittelt werden müssen.
Die Ukraine ist kein EU-Land, ein Angemessenheitsbeschluss liegt m.W. nicht vor. Es fällt mir schwer, das Datenschutzniveau zu beurteilen.
Gibt es Erfahrungen oder Hinweise?

Man kann natürlich gegenfragen, ob betroffene Ukrainer (?) auf diese Rechte auch noch verzichten sollen …

Konkrete Fälle lassen sich besser besprechen als diese allgemeine Frage.

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Ich bin da bei @haderner.

Datenschutz ist wichtig und Normalerwise wäre ich hier bei den SSC für dortige Anbieter da Drittland. Aber die haben da derzeit andere Probleme.

Die AVV wäre auch nicht mit der Schule oder Behörde sondern mit dem Anbieter und der muss nicht dort aktiv sein… sondern in Irland oder USA oder sonstwo sitzen. Wenn ich mal an den Unterricht denke wird der mit Teams, Zoom oder anderen Tools laufen.

Für die Kommunikation mit Behörden braucht keine Verträge in dem Sinne. Ansonsten wie oben gesagt - kommt es auf den Fall an. Wer übermittelt an wen (Privatperson dessen Kind am Unterricht teilnimmt, Ein Unternehmen das wie eine Visaagentur mit Behörden im Ausland kommuniziert?)