Transpersonen

Ich bin dabei ein hausinternes Merkblatt für Forscher*innen zu Art. 9 DSGVO zu erstellen. Dabei bin ich über die Geschlechtsangabe “divers” gestolpert. Grundsätzlich ist die Angabe “männlich” oder “weiblich” kein Fall von Art. 9, trotzdem scheint mir die Angabe “divers” eine sensible Information zu sein, deren Bekanntwerden die Rechte und Freiheiten der betreffenden Person beeinträchtigen könnte. Allerdings passen die Kriterien Sexualleben oder sexuelle Orientierung sprachlich nicht auf den Fall. Könnte man das Kriterium Gesundheitsdaten heranziehen, da Trans-Personen im Vergleich zu Cis-Personen ein höheres Gesundheitsrisiko haben (psychisch aber auch körperlich)?

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Nö. Mit derselben Argumentation könnte man sagen, dass es mit “T” beginnt, und das liegt nur… Buchstaben neben “H” wie homosexuell.

Die sexuelle Orientierung läuft auf eine Angabe zum Partner-Geschlecht hinaus, und dazu trifft “trans” für sich allein betrachtet keine Festlegung. Könnte ja “trans-vorher-m-jetzt-w-Partnerorientierung-m” sein. Oder jede beliebige andere Kombination. Und weitere Schattierungen.

“m/w/d” kann als Angabe zur Anrede ohne Rücksicht auf Art. 9 verarbeitet werden. Sollte dann aber nicht mit Hintergedanken verbunden sein, bestimmte Orientierungen zuzuordnen. Meist fehlt die Option , sich nicht festzulegen bzw. die Anrede weg zu lassen. (Serienbriefe mit Anrede nur Herrn /Frau sind altmodisch und unprofessionell.)

In Verbindung mit Einschätzungen zur Gesundheit sind wir dann doch bei Art. 9. Evtl. als Annahme, womit die Angabe nicht bei der betroffenen Person erhoben wurde, ihr Zustandekommen belegt werden müsste, und als zweifelhaft gekennzeichnet. Interessant, wo dann Wissenschaftliche Forschung beginnt oder Daten noch als Aberglaube einzuschätzen sind.

D., dem die Unterscheidung in 2, 3 oder mehr Kriterien egal ist. In der Praxis drängt sich das Thema leider manchmal in den Vordergrund.

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Ich kann hier nicht erkennen, wer genau von dieser Angabe in einem Merkblatt betroffen sein könnte. In der Frage finde ich keine Hinweise darauf, in welcher Art und von wem Einzelpersonen durch ein hausinternes Merkblatt identifiziert werden könnten.

Warum sollten Trans-Personen ein höheres Gesundheitsrisiko haben als Frauen, die nachweislich Kinder bekommen können und von privaten Krankenkassen allein deshalb mit höheren Gesundheitsrisiko und deshalb höheren Beitragssatz eingestuft werden? :wink:

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Ich würde divers nicht mit “trans” gleichsetzen. Jemand, der sich als nicht-binär bezeichnet, muss weder trans sein, sagt nichts über seine sexuelle Orientierung und ist auch nicht per se mit höheren Risiken behaftet. Insofern kann ich kein Gesundheitsdatum erkennen.

“divers” ist eine von 3 Möglichkeiten. Doch zu m/w/d (1/2/3) kommt noch “unbekannt” (0). Wobei das nicht “bewusst nicht festgelegt” entspricht (4).

Für die Anrede ist “trans” nicht nötig. Und zur sexuellen Orientierung genügt die Angabe allein nicht, weil daraus nicht hervorgeht, woher, wohin…

D., der diese Angabe nur erheben würde, wenn es anschließend konkret darum gehen soll.

Abend,

wenn es um das Geschlecht geht, betrifft es keine Art. 9 Daten.
Geht es um Sexualität, Gesundheit sind wir bei Art. 9 Daten.

Wenn jemand Trans, divers, etc. In Richtung Sexualität, Gesundheit interpretiert, sind wir im Art. 9. Dann geht es nicht um das Geschlecht sondern Sexualität,…

Ansonsten erstmal alles entspannt.

Gruß

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divers ist keine Geschlechtsangabe, sondern ein Eintrag im Personenstandsregister der nur für Menschen mit Variante der Geschlechtsentwicklung gilt, genau so wie kein Eintrag.
https://www.gesetze-im-internet.de/pstg/__45b.html

Ihr Fall scheint mir extrem konstruiert zu sein, vermeiden Sie doch einfach jeden Geschlechtsbezug, wenn sie so viele weder männlich noch weibliche Angestelle haben

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Ich finde, dass divers eine gängige und behördlich akzeptierte Geschlechtsangabe ist. Ich sehe da keinen Grund zur Anwendung von Art.9

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Hallo Freunde,
divers deckt allgemein alles ab, was nicht männlich, oder weiblich ist. Nämlich einer diversen Geschlechtszugehörigkeit.

aber nur im Volksmund, laut Personenstandsgesetz muss die Person Intersexuell sein und für die Änderung in divers oder leer einen Nachweis beim Standesamt erbringen.
und selbst kans sie dann im Reisepass ein Wunschgeschlecht weiblich oder männlich eintragen lassen, damit das Reisen nicht erschwert ist.
da gab es diese Urteil vom Verfassungsgericht zu Intersexuelle

das Geschlecht (welcher Art auch immer) ist KEIN Gesundheitsdatum für sich betrachtet.
In irgendwelchen kontexten könnte es hoch.theoretisch ein besonders schützenswertes Datum gemäß Artikel 9 sein.
Was für die Erfassung des Geschlechtes zu beachten ist, habe ich anläßlich eines Gerichtsurteiles mal aufgeführt:
https://www.dtnschtz.de/anrede-mann-frau-divers-x-datenschutz/

Vielen Dank für die Empfehlungen. Es ging um ein Merkblatt, welche Inhalte eine Datenschutzerklärung (Informed consent) für Online-Befragungen von Studierenden und Hochschul-/Wissenschaftspersonal haben sollte. Forscherinnen neigen als Akademikerinnen gelegentlich dazu keine Beratung nötig zu haben und ein eigenes Verständnis von Datenschutz zu entwickeln, weshalb man auf unerwartete Problematisierungen vorbereitet sein muss.

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