Ich arbeite bei einem Unternehmen, dass ohne Einwilligung mit dem Programm hubspot Telefonate speichert und diese dann mit Claude transkribiert. Mache ich mich strafbar, wenn ich das melde?
Strafbar macht sich nur derjenige, der unbefugt
- das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder
- eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.
Wer das nur beobachtet und meldet, hilft dabei, den Straftäter zu fassen und die rechtswidrige Situation für die Betroffenen zu beenden.
Das scheint wohl inzwischen in Mode zu kommen, Telefonate ohne Einwilligung aufzuzeichnen.
Ich habe kürzlich in einer Arztpraxis einen telefonischen Termin vereinbaren wollen. Dort ist jedoch erst mal nur die KI von DoctoLib rangegangen, die mir mitgeteilt hat, dass das Gespräche bis zum Ende des Telefonates aufgezeichnet wird. Ob ich das überhaupt will, wurde erst gar nicht gefragt…..
Immerhin wird es mitgeteilt und man kann direkt auflegen.
Mit solchen Sachen sind die Ärzte gerade dabei, ihr Image komplett zu ruinieren. Früher war das mal die vertrauenswürdigste Berufsgruppe - jetzt hängen die irgendwo hinter Autoverkäufern, Finanzberatern und Politiker. Wenn man überhaupt mal einen Termin bekommt, muss man bei jeder Diagnose im Hinterkopf haben, dass er damit ggf. nur was verdienen will. Das ist sehr sehr übel.
was ich selbstverständlich auch sofort getan habe, ohne ein Wort zu sagen…..
Hat das Unternehmen einen Hinweisgeberkanal?
Datenschutzbeauftragte*r vertrauenswürdig?
Nee, alles nicht. Die Telefonate werden gespeichert, die betreffende Person erhält keinen Hinweis, wird einfach so gemacht.
Reicht eine behördliche Meldung? Oder soll ich eine Anzeige erstatten? Er geht ja scheinbar um eine Straftat und das viele tausend mal.
Strafrechtlich relevante Missstände und Verstöße gegen Datenschutz fallen unter das HInweisgeberschutzgesetz (§ 2 Absatz 1 Nr. 1 und Nr. 3 lit. p). Wenn Dein Unternehmen keine interne Meldestelle hat, könntest Du Dich zunächst an die beim Bundesamt für Justiz angesiedelte externe Meldestelle wenden: https://www.bundesjustizamt.de/DE/MeldestelledesBundes/MeldestelledesBundes_node.html
Vielleicht können die Dich zunächst beraten zum weiteren Vorgehen und letztlich soll das Hinweisgeberschutzgesetz vor beruflichen Repressalien schützen (wie immer das in der Praxis genau aussehen soll).
Vielen lieben Dank, das hilft mir sehr!
Das ist auf jeden Fall ein sinnvoller Hinweis. Ich würde zusätzlich alles, was den Sachverhalt belegt, möglichst sorgfältig dokumentieren und die eigenen Schritte nachvollziehbar festhalten. Das kann hilfreich sein, falls später Fragen zum Ablauf oder zu den gemeldeten Verstößen aufkommen.
Inzwischen habe ich gelesen, dass eine gute physische Dokumentenablage das Sicherheitsgefühl stärkt. Um meine Unterlagen unterwegs beisammenzuhalten, nutze ich sichere Brusttaschen und Chest Bags, was den Zugriff auf wichtige Belege enorm erleichtert.