Speicherdauer

Nach Art. 13 DSGVO ist anzugeben, wie lange Daten gespeichert werden. Unterscheiden sich die Zwecke bei gemeinsamen Verantwortlichen, bzw. von Dritten, an die die Daten übermittelt werden, müssen dann auch unterschiedliche Speicherfristen, bzw. Löschungszeitpunkte, offen gelegt werden?

Na ja, jeder Verantwortliche seine Speicherdauer (für seine Zwecke). Das kann man in einer gemeinsamen Datenschutzinformation unterbringen, oder getrennt, aber insgesamt zur Verfügung stellen.

Es kann ja auch innerhalb einer Verantwortlichkeit mehrere Fristen geben, die nicht gleichermaßen auf alle Daten anzuwenden sind. Dann muss man auch differenzieren. (Oder Daten und Fristen vertretbar gruppieren.)

D., der die bloße Angabe der Maximaldauer für intransparent und manchmal für abschreckend halten würde.

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Ich setze noch einen drauf:

Sinn der DSE ist es, Transparenz für den Betroffenen zu schaffen.

Dazu gehört auch, dass er verstehen kann, wer, welche Daten wie lange verarbeitet (speichern, aufbewahren, archivieren = verarbeiten).

Daher sollte aus einer “guten” DSE schon im Detail hervorgehen, welcher der Verantwortlichen die Daten zu welchem Zweck u.s.w. verarbeitet und wann welche Datenkategorien bei wem gelöscht werden.

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