Prüfungseinsichtnahme nach Art. 15 DSGVO

Hallo zusammen,

ich studiere an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung. Am Ende des ersten Semesters wird eine Zwischenprüfung geschrieben, die die Abschlussprüfung für das erste Semester bildet. Es handelt sich um eine berufsbezogene Prüfung, da mit dem Abschluss des Studiums (Nach dem 6. Semester) die Befähigung für den gehobenen nichttechnischen Dienst erworben wird und die Studenten während des Studiums Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst sind.
Die Prüfung wird unter einer Kennziffer angefertigt, die nur dem Prüfling und dem Prüfungsamt bekannt ist.

Es besteht zwar die Möglichkeit der Einsichtnahme nach § 22 Abs. 2 S. 1 GntDAIVVDV. Nach mehreren Erfahrungsberichten ist es allerdings nur gestattet, in einem Raum des Prüfungsamtes Einsicht zu nehmen. Fotos oder Kopien dürfen nicht angefertigt werden, lediglich schriftliche Notizen.

Ich habe dieses Urteil des BVerwG aus dem Jahr 2022 gefunden und frage mich, ob sich demnach ein Anspruch auf Kopien der Prüfungen mit den Bewertungen der Prüfer ableiten lässt:

https://www.bverwg.de/301122U6C10.21.0

Wie schätzen Sie die Rechtslage ein ?

Beste Grüße
@BfDI-Kelber @BfDI-Fassbender

Hallo,

ich habe mich eben beim Prüfungsamt der Hochschule erkundigt. Nach Aussage des zuständigen Kollegen im Prüfungsamt kann sowohl eine Einsichtnahme in die Prüfungen erfolgen, als auch ein Scan beantragt werden. Es kommt also darauf an, was durch die Studierenden beantragt wird. Ich hoffe, die Information hilft weiter…

Viele Grüße
Klaus Faßbender

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Der Scan allein ist keine Auskunft nach Art. 15 DSGVO, sondern nur eine Ausprägung der dabei fälligen Datenkopie. Zur Auskunft würden bestimmte Angaben zu Zwecken, Rechtsgrundlagen etc. gehören, die der Hochschule viel mehr Arbeit machen.

D., der das ähnlich sieht wie mit dem Akteneinsichtsrecht im Sozialrecht oder Betriebsverfassungsrecht, oder der Patientenaktenkopie im BGB. Die haben historisch andere Gründe und stehen neben dem Recht auf Auskunft. Es kommt darauf an, was davon die Betroffenen verlangen.

Danke für Ihre aufschlussreiche Antwort !