Personalisierte Internetwerbung = Direktwerbung?

Kann ich personalisierte Internetwerbung (auf Basis von Tracking und Profiling) als “Direktwerbung” ansehen und nach ErwGr 47 auf Basis berechtigter Interessen durchführen? Wenn ich das mit IP-Adressen mache und ohne Cookies, bin ich ja aus TDDDG raus und brauche keine Einwilligung. Der Betroffene hat dann nur eine Opt-Out-Möglichkeit anch Artikel 21.

Richtig? Falls nein: Gibt es aktuelle Quellen? Ich finde überall nur die alten Sachen (DSK OHs etc.) von vor TDDDG und TTDSG.