Personalausweis-Kopie für Investmentfirma per Post versenden und möglicher Indentitätdiebstahl

Hallo!

Folgender Sachverhalt, ein Familienangehöriger verstarb und war im Besitz von Fondanteilen bei einer Kapitalmanagement & Service GmbH. Diese Fondanteile müssen jetzt von einer Erbengemeinschaft, bestehend aus drei Erben, veräußert werden. Trotz Beteiligung von zwei Anwälten mit Vertretungsvollmacht, der Sterburkunde, Unterschriften aller Beteiligten verlangt diese Firma die Kopie des Personalausweis Vorder- und Rückseite.

Ist diese Firma berechtigt eine ungeschwärzte Personalausweiskopie des neuen Personalausweis zu verlangen?

Was passiert, wenn diese Personalausweiskopie auf dem Postweg in unbefugte Hände gerät?

Wer haftet für Vermögensschäden durch Identitätsdiebstahl?

Wäre eine notarielle Beglaubigung der Ausweisdaten eventuell gleichwertig?

Grüße

Die Klärung würde ich den Anwälten überlassen, das dürfte effizienter sein, als es selbst zu klären.

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Auch hier gilt - jedenfalls nach vielen Datenschutzbehörden - das Erforderlichkeitsprinzip, vgl. etwa https://suche.datenschutz.de/yacysearch.html?query=Personalausweiskopie+geschwärzt

Bestrebungen von Verantwortlichen, ohne konkrete Erforderlichkeit das Maximum an pbD zu erfassen, sollte man als Bürger in die Schranken weisen…

Wer Daten verlangt, müsste sagen können…

Wofür. (Zweck, Rechtsgrundlage. Wozu die Daten erhoben werden, und mit welchem Erlaubnistatbestand, z. B. rechtliche Verpflichtung)

Wie umfangreich. (Datenminimierung. Welche Angaben nötig wären, so dass der Rest geschwärzt werden kann.)

Und wie lang. (Verarbeitungsdauer, Löschfrist. Evtl. Löschung sofort nach Einsichtnahme.)

D., der sich vorstellen könnte, dass es bei Finanztransaktionen um eine vorgeschriebene Identitätsfeststellung zum Vermeiden von Geldwäsche gehen könnte (know your customer).

Hallo, ich denke § 3 GWG kann hier weiterhelfen, da die Erben nunmehr wirtschaftlich Berechtigte sind. Aus dem GWG folgt dann auch der Anspruch auf eine Kopie des Ausweises. Ggf. kann mit der Gesellschaft geklärt werden, ob nicht eine Legitimation über die Hausbank möglich ist.
Schönen Gruß

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Hallo!

Vielen Dank für die Antworten! :blush: Das Problem wurde vom Betroffenen inzwischen pragmatisch gelöst:

Schwärzen der Ausweiskopie

Da eigentlich nur die Unterschrift für die Identifizierung benötigt wird. Abwarten, wie diese Investmentfirma reagiert.

Die kamen damit überhaupt nicht klar und letztendlich lag der “schwarze Peter” beim Betroffenen. War einfacher für die Anwälte! :roll_eyes:

Gruß

Cooler Name :wink:

Meines Erachtens greift hier das Gebot der Datensparsamkeit. Der Zweck, die Berechtigung und die Rechtsgrundlage zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten liegen vor. Nach den Prinzipien der Datensparsamkeit muss nicht noch eine Personalausweiskopie hinterlegt werden.
Also keine Bange, Ihre Anwälte werden schon wissen was zu tun ist.

Anwälte können auch nicht alles wissen, auch wenn die Gericht die Anforderungen hoch ansetzen.

Hallo,

mich würde nochmal interessieren, ob die geschwärzte Fassung akzeptiert wurde.
Schönen Gruß