Notfallkontakte zu Angehörigen

Mein Arbeitgeber möchte Notfallkontakte von den Beschäftigten speichern, also Telefonnummern von Angehörigen, die im Falle eines Arbeitsunfalls oder ähnlichem informiert werden können. Über Art. 6 Abs. 1 Buchstabe d) DSGVO lässt sich das wohl nicht ohne Einwilligung der Mitarbeiter*innen und Angehörigen rechtfertigen. Wie sind die Erfahrungen in anderen Firmen dazu, bzw. sind solche Listen mit Notfallkontakten überhaupt üblich?

Wie gefährlich ist diese Tätigkeit dass jemand auf solche Ideen kommt?!?

Kann ich mir nur mit sehr freiwilliger Einwilligung vorstellen; unter der Auflage, dass die Beschäftigten ihre Kontakte informieren, welche ihrer Daten zu diesem Zweck vom Arbeitgeber verarbeitet werden (Art. 14 DSGVO).

Vorher würden mir viele andere Lösungen einfallen, die ohne eine Herausgabe an den Arbeitgeber auskämen. Ich spinn mal…

  • Am Körper getragene “Erkennungsmarken” mit Kontaktdaten.
  • Notfallkontakte am privaten Smartphone hinterlegt, das evtl. während der Arbeit weggesperrt ist und dann… erbrochen werden könnte.
  • Versiegelte Umschläge, deren Ausgabe und Öffnen zu dokumentieren ist und die regelmäßig von den Betroffenen kontrolliert werden können.

D., der auf weitere Ansichten gespannt ist.

Notsituationen können immer passieren, z.B. auf dem Weg zur Arbeit und natürlich in jedem Unternehmen.

In unserem Haus ist es der ausdrückliche Wunsch vieler Beschäftigter, dass neben der medizinischen Versorgung stets auch ein Notfallkontakt informiert werden kann. Häufig können dadurch Notsituationen auch abgemildert werden (Wissen über Unverträglichkeiten, Allergien, Vorerkrankungen, Medikamente…).

Rechtsgrundlage für unsere Verarbeitung der Kontaktdaten - das haben wir so festgelegt - ist ausschließlich die schriftliche Einwilligung der Notfallkontaktperson. Diese holt der Beschäftigte über ein Formblatt ein (das ist für uns formal und inhaltlich eine elegante und datenschutzkonforme Lösung), händigt ebenso zeitgleich ein vom Unternehmen vorgefertigtes Schreiben zu den Informationspflichten an die Notfallkontaktperson aus. Der Beschäftigte gibt die Einwilligung (Formblatt) im Betrieb ab und bestätigt gegen Unterschrift, dass das Infoschreiben der Kontaktperson ausgehändigt wurde.

Nicht vergessen: die Kontaktperson könnte ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, aber das ist ja absolut in Ordnung. Ansonsten werden Kontaktdaten spätestens dann vernichtet, wenn der Beschäftigte ausscheidet.

Wir legen die Kontaktdaten nicht in der Personalabteilung ab, sondern in der jeweiligen Fachabteilung, unter Beachtung einer strengen Zugriffsregelung und definierter TOMs.

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unsere Lösung:

  1. Datenchutzterklärung und Einwilligung des Mitarbeiters in Speicherung der Notfallkontakte und Übermittlung von Gesundheitsinformationen an den Notfallkontakt und Übermittlung des Notfallkontaktes an Rettungskräfte.
    Nebenbei Verpflichtung des Mitarbeiters das Dokument zu 2 dem Notfallkontakt auszuhändigen
  2. Datenschutzerklärung an den Notfallkontakt, Rechtsgrundlage “berechtigte Interessen”, besonderer Verweis auif Widerpsruchsrecht und Folgen des Widerspruchs

Was die Erfroderlichkeit einer solchen Verarbeitung angeht:

Wir überaltern langsam und die Wahrscheinlichkeit eines medizinischen Notfalls beim stressgeplagten Datenschützer wird immer höher… :slight_smile:

Hallo, denkt nicht nur darüber nach, ob Notfallkontakte gespeichert werden dürfen,
sondern welche Daten im Ernstfall tatsächlich vorliegen. (Grundsatz Verfügbarkeit/Richtigkeit: Daten müssen dann (richtig/aktuell) vorliegen, wenn sie benötigt werden.

Die Aktualisierung eigener Notfallkontakte wird gerne “vergessen”. Wenn der gespeicherte Kontakt nicht mehr aktuell ist (z. B. der Ex-Partner), entsteht im Notfall ggf. keine Hilfe, sondern ein Datenschutzvorfall durch unbefugte Offenlegung.:grimacing: Kann gut ausgehen, kann in einem persönlichem Drama enden. Alles schon dagewesen.

Beschäftige sollten aktiv an korrekte Notfallkontaktdaten erinnert werden und über das bestehende Risiko bei falschen Daten informiert werden. Rechtsgrundlage würde ich nach Umständen bemessen. Manche Beschäftigte wollen das von sich aus. Manchmal ist es jobabhängig angemessen und erforderlich.

Für und Wider wurde bereits ausführlich dokumentiert. Der Kernproblem sehe ich jedoch an einer ganz anderen Stelle: Mobiltelefone verdrängen den “traditionellen” Festnetzanschluss” immer mehr.

Der Kontakt über das Festnetz wäre jedoch die ideale Lösung für alle! Zu diesem Telefon haben alle im Haushalt lebenden Menschen Zugang. Ergo kann im Notfall auch jemand erreicht werden. Damit löst sich das Problem “Ex-Partner” mehr oder weniger von selbst.
Welche Gesundheitsinformation ein Mitarbeiter seinem Arbeitgeber preis gibt ist eine persönliche Angelegenheit.