NDA - Non Disclosure Agreement - für die Mitarbeitende

Wenn das Thema nicht in dieses Forum gehört - sorry im Voraus :slight_smile:

Ein Unternehmen möchte die Mitarbeitende ein NDA unterschreiben lassen, was wohl eine Änderung des Arbeitsvertrages bedeutet. Im NDA sollen die Mitarbeitende u.A unterschreiben, dass man über das Gehalt “mit den Anderen nicht sprechen wird”.

Ist eine solche Forderung des Arbeitgebers rechtens? Und wenn ja/nein - was ist die Grundlage ?

Vermutlich ist das sogar rechtens (Vertragsfreiheit) - aber diese Bewertung überlasse ich mal den Juristen hier.

Für mich wäre das allerdings ein Grund, den Arbeitsvertrag nicht zu unterschreiben, denn was will mir das Unternehmen denn damit vermitteln? “Wir bezahlen ungleich und ungerecht und haben allgemein eine intransparente Firmenkultur.”

Perfekt passt das Forum nicht, dass stimmt.

Ich habe mal eine schnelle Google Anfrage gestartet: Demnach habe ich folgendes Gefunden:
" Ist es rechtens, dass der sich der Arbeitnehmer dazu verpflichtet, Stillschweigen über sein Gehalt zu bewahren – auch und gerade gegenüber seinen Kollegen? In der überwiegenden Zahl der Fälle ist eine solche Verschwiegenheitsklausel ungültig. Erlaubt ist eine solche Vereinbarung in der Regel nur dort, wo die Lohn- und Gehaltsinformationen wettbewerbsrelevant sind. Das heißt, wenn ein Konkurrent sich mit diesem Wissen einen Vorteil verschaffen könnte. Ansonsten wiegt der Gleichbehandlungsgrundsatz in der Regel höher (Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Az. 2 Sa 237/09)."

Quelle: https://www.arbeitsvertrag.org/geheimhaltungsvereinbarung/

Ich würde hier zudem einen Wiederspruch zum Entgeldtransparenzgesetz sehen: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/gleichstellung/frauen-und-arbeitswelt/lohngerechtigkeit/entgelttransparenzgesetz/entgelttransparenzgesetz-117952

Ansonsten stimme ich @anne zu - ich würde mich Fragen wieso der Arbeitgeber das will - will er gleiche Arbeit nicht gleich entlohnen? Gibt es andere Gründe? Und das wären Punkte für mich den Arbeitgeber zu meiden bzw. zu wechseln.

Meine Einschätzung daher - NEIN ist nicht rechtens und sehe auch keine Grundlage.

Lasse mich aber von anderen gerne korrigieren.

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Hier das Urteil des LAG im Original: https://openjur.de/u/342735.html

Entgelttransparenz würde ich garnicht heranziehen, https://de.wikipedia.org/wiki/Entgelttransparenzgesetz

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Von der Systematik her kommt es drauf an, ob das NDA bei Neueinstellungen oder im Bestand eingesetzt werden soll. Eine Änderung des Arbeitsvertrags ohne den Arbeitnehmer ist erst mal nicht so einfach. Stimmt der Arbeitnehmer der Vertragsänderung nicht zu, muss der Arbeitgeber eine Änderungskündigung aussprechen (§ 2 KSchG), die sozial gerechtfertigt sein muss und vor den Arbeitsgerichten wie eine “normale” Kündigung überprüft werden kann. Bei neuen Verträgen kommt es auf eine AGB-Klauselkontrolle nach den §§ 307 ff BGB an. Hier wäre ich auch beim LAG MV und würde sagen, es braucht (wieder) einen sachlichen Grund - also zB Wettbewerb. Ansonsten stellt eine solche Klausel eine unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers entgegen den Geboten von Treu und Glauben im Sinne von § 307 BGB dar.

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Ok, danke an Alle ! :slight_smile:

Das mit der Änderungskündigung habe ich zwar schon gehört, aber jetzt habe ich kapiert aus welcher Ecke (Paragraphen) sie kommt.

Und danke für das Urteil des LAG Mecklenburg-Vorpommern.

Naja, Arbeitgeberwechsel bringt ja auch Nachteile. Probezeit, etc… Und bei der nächsten Kündigungswelle ist man als “Neuer” auch weniger geschützt.

Wieso Kündigungswelle? Es herrscht doch Fachkräftemangel - dann heuert man eben woanders für mehr Geld an. :slight_smile:

“Wieso Kündigungswelle? Es herrscht doch Fachkräftemangel - dann heuert man eben woanders für mehr Geld an.”

Plonk

… und man kann auch nach dem Wechsel nie sicher sein, ob/wann der neue Arbeitgeber auf die Idee mit dem NDA kommt :slight_smile: