Sorry, bin wohl zu wortkarg … Garant und daher mit Pflicht wäre klar (nur nicht, ob Arzt etc ein Garant ist).
Ich meine § 323c StGB Unterlassene Hilfeleistung, https://dejure.org/gesetze/StGB/323c.html
“Wer bei … Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist …”