Meldung Datenschutzvorfall

Hallo in die Runde,

ich habe folgende Frage, worüber wir uns intern nicht ganz einig sind:

Eine deutsche Gesellschaft (Nennen wir sie DE1 - Tochtergesellschaft eines Konzerns) hat eine Niederlassung (rechtlich unselbstständig) in einem Drittland. Die MS O365 Umgebung wird von der Konzernmutter (ebenfalls eine andere deutsche Gesellschaft (DE2)) “betrieben/verwaltet”.
Nun wurde ein Mitarbeiter aus der Niederlassung im Drittland von DE1 Opfer eines Phishing-Angriffs, das E-Mailpostfach wurde übernommen und aus dem System wurden weitere E-Mails an ca. 1T E-Mailadressen geschickt.

Nun die Frage, an welche Aufsichtsbehörde der Sachverhalt gemeldet werden muss:

  1. Behörde im Drittland, da dort die Niederlassung ist, wo der Vorfall passiert ist?
  2. DE 1, weil rechtlich verantwortlich und Mitarbeiter zu der Gesellschaft gehört?
  3. DE2 als Betreiberin/Verantwortliche für die E-Mailaccounts?

Vielen Dank!

Es meldet der Verantwortliche, https://www.datenschutz-wiki.de/DSGVO:Art_33.
Nach der Darstellung ist das DE1

Stimme haderner zu, jedoch eine kleine Einschränkung:
Wie ist das Verhältnis DE1 und DE2 abgebildet? AV oder JC?
Da könnten sich evtl. eine abweichende Bewertung ergeben, aber dazu gibt der geschilderte Sachverhalt zu wenig her.

Danke für das Feedback.

DE2 ist hier Auftragsverarbeiter für DE1.

Aufgrund der Formulierung und Wortwahl nehme ich an, dass es eine theoretische Frage ist, ja?