Löschunganspruch von unrechtmäßig veröffentlichten Daten bei einem US-Portal

Hallo zusammen,

mich treibt folgende Frage um:

Wie kann man vorgehen, wenn personenbezogene Daten unrechtmäßig bei einem US-Portal (Filesharing-Portal) veröffentlicht wurden und der direkte Kontakt zum Portalbetreiber keine Reaktion hervor ruft? Kann man irgendwo Beschwerde einlegen oder sich helfen lassen?

Zum Hintergrund:

  • es handelt sich um pb Daten in einem PDF, dass auf dem Portal nicht veröffentlicht hätte werden dürfen.
  • Der Upload des PDFs erfoglte nicht durch den Verantwortlichen Portal-Betreiber, sondern durch einen Nutzer.
  • Der Kontakt via E-Mail oder Kontakt-Formular zum Portal-Betreiber hat nicht gefruchtet. Der gibt zwar an bei Copy-Right-Verletzungen zu reagieren, auf die Löschanfrage auf Grund datenschutzrechtlicher Problematik kam aber nichts.
  • Der Anbieter selbst ist leider nicht in der Data Privacy Framework-List geführt, auch gibt es keine verantwortliche europäische Stelle, über die man gehen könnte. Eine konkrete postalische Adresse in den USA oder einen EU-Vertreter nach Art. 27 DSGVO sind nicht auffindbar.

Da das Portal nicht auf der DPF-Liste geführt ist, werden die Regelungen und damit das Beschwerderecht wohl nicht zur Anwendung kommen.

Ich gehe damit davon aus, dass die Aufsichtsbehörden nicht zuständig sind (bitte hier gerne eine Korrektur, falls ich mich irre). Aber gibt es noch andere Stellen an die man sich wenden kann?

Vielen Dank schon mal!

Hallo “M”,
der Kernsatz lautet für mich:

An diese Person oder dessen Arbeitgeber würde ich ich halten und bei fehlender Kooperation oder bei genügender Schwere des Datenschutzverstoßes eine Meldung bei der zuständigen Aufsicht machen.
Der Portalbetreiber ist wahrscheinlich eher “nur Auftragsverarbeiter”.

Ansonsten sind die Informationen zu dem, was passiert ist, etwas knapp. Ihr(e) Datenschutzbeauftragte(r) sollte das aber hinbekommen und auch mehr wissen - Schweigepflicht ist ja wahrscheinlich gegeben.

Viele Grüße, Michael - der ansonsten zu wenig zum Fall weiß.

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Hallo Michael,

danke dir für die Antwort.
Da war ich wohl tatsächlich zu allgemein.

Die Person selbst ist leider nicht greifbar. Ich habe nur einen Nutzernamen, nicht einmal eine E-Mail-Adresse und über den Portal-Betreiber komme ich da natürlich auch nicht dran.

Bei dem Portal handelt es sich um https://silo.tips/.
Dort wurde von dem Nutzer ein PDF eingestellt, das nun öffentlich verfügbar ist.
Die Grundidee dort ist wohl, dass man da Dokumente rein stellen kann und so leichter weitergeben kann. Z.B. zum Austausch für Studierende.

Als Auftragsverarbeiter würde ich den Portalbetreiber somit nicht sehen, er bietet den Dienst an und man kann sich dort direkt registrieren.

Viele Grüße
Angelika