Hallo zusammen
ich brauche mal eure Hilfe bei der Bewertung einer Vertragsbeziehung. Hintergrund ich tue mich schwer bei der Einschätzung ob JC oder AV.
Der Mitarbeiter hat nur eine Beziehung mit dem Arbeitgeber - dieser hat mit einem Dienstleister einen Vertrag zur Erbringung von Services (dies erfolgt im Rahmen von Leasing). Daneben gibt es noch den Leasinggeber der alles abwickelt.
Der Dienstleister kümmert sich nur um die Bereitstellung des Services - er kümmert sich aber nicht um die Zahlung das macht der Leasinggeber.
Für mich wäre der Dienstleister ein Auftragsverarbeiter und der Leasinggeber entweder gemeinsam Verantwortlicher oder eigenständiger Verantwortlicher.
Wie seht ihr das?