Leasing: AV oder JC

Hallo zusammen

ich brauche mal eure Hilfe bei der Bewertung einer Vertragsbeziehung. Hintergrund ich tue mich schwer bei der Einschätzung ob JC oder AV.

Der Mitarbeiter hat nur eine Beziehung mit dem Arbeitgeber - dieser hat mit einem Dienstleister einen Vertrag zur Erbringung von Services (dies erfolgt im Rahmen von Leasing). Daneben gibt es noch den Leasinggeber der alles abwickelt.

Der Dienstleister kümmert sich nur um die Bereitstellung des Services - er kümmert sich aber nicht um die Zahlung das macht der Leasinggeber.

Für mich wäre der Dienstleister ein Auftragsverarbeiter und der Leasinggeber entweder gemeinsam Verantwortlicher oder eigenständiger Verantwortlicher.

Wie seht ihr das?

Dienstleister ist wahrscheinlich AV, Leasinggeber ist wahrscheinlich eigener Verantwortlicher. Ansonsten genauer darstellen, um was es geht.

Wenn ich das richtig verstehe:
Ein Service-Dienstleister ist für eine Firma tätig und seine Leistungen werden im Rahmen eines Leasing-Vertrages durch einen Leasinggeber finanziert. Leasinggeber sind Institute im Sinne des Kreditwesengesetzes. Kein AV, sondern beide Verantwortliche.

Ich tue mich mit der Bewertung auch immer sehrrrr schwer :woozy_face: Arbeite in einer Behörde und gerade durch die Digitalisierung ist es schwierig, diese Frage zu bewerten, weil ja doch viele Verfahren gemeinsam genutzt werden.