Hallo
Ich muss das mal aufschreiben, um meine Gedanken zu sortieren. Und ich bitte um Ihre Gedanken und kritischen Einordnung zu diesem Thema.
Ausgangslage: eine Schule fertigt digitale Klassenfotos an. Eltern können Papierabzüge über den Schulmanager bestellen und auch dort bezahlen. Die Bitte nach Bereitstellung der digitalen Kopie zur privaten Archivierung wird von der Schule abgelehnt.
Eine Anfrage der Eltern beim DSB des Schulamts wurde wohl missverstanden als Bereitstellung per E-Mail. Es wird geraten:
" ... eine passwortgeschützte Plattform oder ein Elternportal verwendet werden. Solche Plattformen ermöglichen es Eltern, das Bild einzusehen, ohne dass es auf ihre Geräte heruntergeladen wird. Ein technisches Modell wie dieses bietet der Schule mehr Kontrolle und ermöglicht eine bessere Umsetzung des Widerrufsrechts. Problem: Screenshots"
Der Elternbeirat meldete sich mit der Sorge, dass ein zu strenges Reglement oder befürchtete “Verkomplizierung” künftig jegliche Klassenfotos verhindern könnte. Es wird auch von Mauscheleien zwischen Elternbeirat und Fotografin gesprochen, die ich ignorieren möchte.
Die Einwilligungserklärung selbst hat Fehler. Sie fragt in Kategorien die Veröffentlichung im Gemeindeblatt, Tagespresse, Schulhomepage und interne Verwendung ab. Es findet sich keine Aussage und keine Einwilligung zur Weitergabe - oder deren Bedingungen - der Klassenfotos an die Eltern. Es finden sich auch keine Angaben zur Verarbeitung der Einwilligung selbst.
Die Unsicherheit und Unwissenheit der Schule in Sachen Datenschutz ist aus anderen Anlässen unverkennbar.
Lösungsgedanke: einen Vorschlag ausarbeiten, wie die Beschreibung der Verarbeitungstätigkeiten aussehen könnte und welches Einwilligungsformular und welche Datenschutzerklärung sich daraus ergibt. Das der Schul-DSB zur Kommentierung vorlegen. In Folge dann Schule und Elternbeirat vorlegen.
Ziel: echte digitale Kopie des Fotos ermöglichen. Einscannen oder abfotografieren des Papierfotos ist ja unbenommen. Ggf. mit Erklärung oder Hinweis an die Eltern, Klassenfotos nicht in sozialen Medien zu verteilen. Fotografin hat zur Fotoweitergabe keine Einwände oder Forderungen.
Quellenstudium:
Beim Bayerischen Landesbeauftragte für den Datenschutz als zuständige Aufsichtsbehörde findet sich ein längeres Dokument, das sich mit Fotos an der Schule beschäftigt. Für die konkrete Frage “Bereitstellung der digitalen Kopie” finden sich indirekte Hinweise. Aus dem Kontext lässt sich entnehmen die digitale Kopie wird nicht kategorisch abgelehnt und die Forderung nach einem reinen Ansichtsportal nicht gestützt.
www.datenschutz-bayern.de/datenschutzreform2018/AP_Foto_Video_Schule.pdf
RN 39, Seite 9
a) Schülerfotos im Jahresbericht, insbesondere Klassenfotos
… Sollen darüber hinaus Schülerfotos, insbesondere Klassenfotos, in den Jahresbericht aufgenommen werden, so ist dies nur auf der Grundlage einer datenschutzkonformen Einwilligung … zulässig
RN 45, Seite 10
… Sollen allen Mitschülerinnen und Mitschülern sowie deren Eltern die Fotoaufnahmen – etwa auf Datenträgern (CDs, USB-Sticks) oder per Abruf von einem Webportal (Dropbox) – zur Verfügung gestellt werden, ist auch hierfür eine entsprechende datenschutzkonforme Einwilligung notwendig. Zu den Anforderungen an eine datenschutzkonforme Einwilligung siehe bereits oben Rn. 25 ff.