Kassenärztliche Vereinigung verlangt Persokopie

Hallo,

dürfen Kassenärztliche Vereinigungen eine Kopie des Personalausweises verlangen ehe sie bereit sind eine schriftliche Auskunft nach §83 SGB X über die dort gespeicherten Daten zu erteilen? Reicht nicht auch eine Kopie der Krankenkassekarte? Da meiner Krankenkasse nicht alle Daten detailliert in Bezug auf die ärztlichen Abrechnungen vorliegen, hätte ich diese Daten gerne vollständig direkt von der Kassenärztl. Vereinigung.

Ich würde die Kassenärztliche Vereinigung nach der Rechtsgrundlage fragen, auf der sie eine Kopie verarbeiten möchten. Möglicherweise gibt es eine gesetzliche Ermächtigung. Dann müsste die KV diese kennen und nennen können. Andernfalls kann eine Kopie nur freiwillig vom Ausweisinhaber angefertigt werden (freiwillig heißt aber, bei Nichteinwilligung darf man keine Nachteile haben).

Ich denke, zum Tragen kommt hier auch § 20 PAuswG:

(2) Der Ausweis darf nur vom Ausweisinhaber oder von anderen Personen mit Zustimmung des Ausweisinhabers in der Weise abgelichtet werden, dass die Ablichtung eindeutig und dauerhaft als Kopie erkennbar ist. Andere Personen als der Ausweisinhaber dürfen die Kopie nicht an Dritte weitergeben. Werden durch Ablichtung personenbezogene Daten aus dem Personalausweis erhoben oder verarbeitet, so darf die datenerhebende oder -verarbeitende Stelle dies nur mit Einwilligung des Ausweisinhabers tun. Die Vorschriften des allgemeinen Datenschutzrechts über die Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten bleiben unberührt.

Es fragt sich, was der Zweck der Kopie ist? Wenn die Kopie einer Identititätsfeststellung dienen soll, halte ich das für kein geeignetes Mittel. Nichts ist leichter mit Photoshop zu erstellen als eine Ausweiskopie. In meinen Augen kann die Identitätsfeststellung nur Gesicht-zu-Gesicht mit Vergleich des echten Personalausweises oder mittels elektronischem Identitätsnachweis mit einem geeigneten Lesegerät. Wenn also kein Mitarbeiter die Identität überprüft, was soll dann eine Kopie? Und wie lange soll sie für welchen Zweck aufbewahrt werden?

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Ja, zur Identitätsfeststellung möchten die sie haben da es sich um sensible Daten handelt (Gesundheitsdaten). Sie sagen es läge Ihnen keine Adresse des Patienten im System vor an die sie senden könnten. Warum reicht zur Identitätsfestellung keine Krankenkassenkarte?

Enthält die Karte die aktuell gültige Anschrift (=Meldeadresse)?

Nein, aber die Versichertennummer. Ich gehe davon aus, dass diese denen zumindest vorliegen müsste im System, denn irgendwie müssen die die Abrechnungs-Daten ja jemandem zuordnen können.

Nun: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__291a.html zählt die Daten der Karte auf und https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__291.html sagt in Absatz 6 lediglich, dass bei Ausstellung die Anschrift mit dem Melderegister abgleichbar ist.

Ohne mich nun in das Thema zu vertiefen: ohne verifizierte Anschrift würde ich keinen Versand erwarten. Also die KVB fragen (s.o.) oder bei Ablehnung mit deren Begründung weiter handeln. Es würde mich wundern, wenn die KVB ein vollständige Kopie des Perso anfordert.

Die fordern sogar Vorder- und Rückseite des Perso. Ich finde man hat sich bestens identifiziert, wenn man die Gesundheitskarte mit der Nummer einscannt die denen zu meiner Person vorliegt. Dann weiß doch der Bearbeiter mit wem er es zu tun hat und kann die Daten dahin senden wohin der Versicherte es möchte. Was ist, wenn ich gerade längere Zeit bei Verwandten wohne und den Briefkasten nicht leeren kann? Darf ich dann keine Datenauskunft dahin erhalten wo ich mich gerade aufhalte? Nur an die Meldeadresse? Die Meldeadresse liegt denen ja nicht vor. Denen liegt nur die Versichtennummer vor. Daher brauchen sie die Meldeadresse nicht für einen Adressenabgleich, sondern nur für den Versand der Datenauskunft.

Nicht jeder muss Deine Meinung teilen.

“Die fordern sogar Vorder- und Rückseite des Perso” → siehe dazu https://www.ldi.nrw.de/datenschutz/wirtschaft/personalausweis-und-datenschutz, insbesondere erforderliche Daten

Ansonsten nach dem Grund fragen, ggf. den Datenschutzbeauftragten kontaktieren (ist in der Webseite ausgewiesen) und bei Ablehnung an die Datenschutzbehörde eskalieren.

Welche KV ist es?