Kameraüberwachung durch Tesla Autos

Gerne wüsste ich mal wie es sich vom Datenschutz her verhält, wenn die eingebauten Kameras in Tesla Autos alles filmen was sich ihnen nähert oder an ihnen vorbei läuft bzw. fährt.
Bei Videokameras an privaten Hauswänden ist es ja auch nur erlaubt sein eigenes Grundstück zu filmen.
Der Tesla von unserem Nachbarn steht auf einer priv. Stellfläche an der Straßeneinmündung. D.h. jeder der da vorbeiläuft oder fährt wird aufgenommen und landet auf einem Server von Tesla. Ich finde es sehr dreist und absolut nicht vertretbar.

Die Datenschutzkonferenz erklärt den anlasslosen Einsatz von dauerhaft aufzeichnenden Dashcams als datenschutzrechtlich unzulässig.
Positionspapier zur Unzulässigkeit von Videoüberwachung aus Fahrzeugen: https://www.datenschutz.rlp.de/de/themenfelder-themen/dashcams/

LfDI BaWü erwähnt im 36.Tätigkeitsbericht mehrere Tesla-Fälle und weist mit Bezug auf das BGH-Urteil VI ZR 233/17 darauf hin, dass die Funktionen des Wächtermodus’ und der Dashcam in Europa nicht rechtskonform einsetzbar seien. Die Fahrer wurden aufgefordert, entsprechende Funktionen zu deaktivieren und das Speichermedium für beide Funktionen zu entfernen.
https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/tatigkeitsbericht/

Die Bayerische Aufsichtsbehörde beschäftigt sich wohl etwas intensiver mit dem Problem. Im 10.Tätigkeitsbericht wird darum gebeten, bei Beschwerden den Nachweis einer aktiven Aufzeichnung zu erbringen und ein Fahrzeugkennzeichen anzugeben.
https://www.lda.bayern.de/de/taetigkeitsberichte.html

Das Netzwerk Datenschutzexpertise erstellte ein Gutachten zum Thema “Datenverarbeitung und Datenschutz bei Tesla-Fahrzeugen”:
https://www.netzwerk-datenschutzexpertise.de/dokument/kfz-automation-und-autonomes-fahren

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Aus den genannten Gründen hat Tesla 2020 auch den BigBrother Award gewonnen:

https://bigbrotherawards.de/2020/mobilitaet-tesla

Mit dem BB-Award wird’s aber nicht zulässiger.

D., der noch keine konkrete Entwicklung in Richtung Datenschutzkonformität sieht. Eher mehr… innovative Funktionen und die Übernahme solcher Ideen durch andere Hersteller und in anderen Bereichen.

Danke für den Link, @joeDS. Dort findet sich ein Verweis zur Vorabkontrolle des Datenschutzbeauftragten des Kantons Basel-Stadt. Auch interessant zu lesen. Das bestätigt die Ansicht im o.g. Gutachten zur Notwendigkeit einer Datenschutz-Folgenabschätzung.

Hey Domasla

klar macht es das nicht zulässiger - sondern war nur als Bestätigung der Ansicht der Übertreibung und Übermäßigkeit gemeint.

Denn genau das wird mit dem BBA ja ausgezeichnet.

Als Ergänzung hierzu noch:

https://www.vda.de/de/themen/innovation-und-technik/datensicherheit/gemeinsame-erklaerung-vda-und-datenschutzbehoerden-2016.html

https://www.vda.de/de/themen/innovation-und-technik/datensicherheit/datenschutz-prinzipien-fuer-vernetzte-fahrzeuge.html

https://www.datenschutzkonferenz-online.de/media/en/20141008_en_Kfz.pdf

Incl. der dort verlinkten PDF

Es sind Erklärungen des