Ja. Genau so! Vielleicht zusätzlich Symbole.
Also… 1. Symbol, 2. Kurzbeschreibung, 3. ausführliche Beschreibung.
Paragrafen bzw. Artikel müssen nicht unbedingt sein; evtl. zusätzlich; dann auf einer 4. Ebene mit den entsprechenden Stichworten in Datenschutz-Deutsch.
Wobei je nach den Betroffenen die Formulierung in Richtung “Verständlichkeit” anzupassen ist, also Kinder, Easy Deutsch, Migrantisch, Übersetzungen für relevante Zielgruppen und Zielgebiete.
Die in der DSGVO angekündigten Symbole sind immer noch nicht standardisiert; und sie wären kein Ersatz, sondern nur eine Ergänzung des Textes.
Die Ausklapp-Variante muss auch Leute berücksichtigen, die z. B. JavaScript nicht unterstützen oder die sich Seiten vorlesen lassen.
Eine einheitliche (vorgeschriebene) Struktur wäre nicht schlecht, damit man die jeweilige Information an einer bestimmten Position erwarten könnte, z. B. nach der Reihenfolge in Art. 13 und 14. Dann würden die Verantwortlichen keine vorgeschriebenen Elemente vergessen.
So würde sich auch ein Standardtext zu den Betroffenenrechten durchsetzen (die sogenannte Litanei), die bei allen Verantwortlichen prinzipiell identisch sein werden. Entscheidungsfindung usw. mit “ggf.” und den jeweiligen Zusammenhängen ergänzt. Beschwerderecht evtl. mit Nennung der zuständigen Behörde. (Nennung nicht vorgeschrieben: man sollte niemandem die Freiheit nehmen, sich an jede mögliche Behörde zu wenden.)
(Evtl. ein “Juristen-Banner” vorschalten. Aus Österreich wurde nämlich mal argumentiert, dass Rechtsanwälte nicht informiert werden müssen, weil sie aufgrund ihrer Ausbildung /Tätigkeit bereits über die allgemeinen Informationen verfügen. D. h. man könnte fragen, ob die Besucher Rechtsanwälte, Richter, Datenschutzbeauftragte, Mitarbeiter einer Aufsichtsbehörde sind, ob sie Jan Albrecht oder Max Schrems heißen, und ihnen dann die Pflichtinformation nicht anzeigen; den spezifischen Rest können sie sich zusammenreimen. Entsprechend dürften Ärzte nicht in Krankenhäusern behandelt werden usw.)
D., der solche Informationen gern übersichtlich und verständlich hätte, aber sie sollten irgendwie auch seine fachlichen Anforderungen erfüllen, indem sie (zusätzlich) die richtigen Begriffe nutzen.