Informationspflichten für Fotografen

Wenn der Maler von der abgebildeten Person beauftragt wird ein Portait anzufertigen, dann gäbe es sogar noch eine vertragliche Grundlage. Ansonsten stimme ich @joeDS zu.

Naja es muss immer beides sein… also die Prüfung ist zweistufig:

  1. Erlaubnis die Daten zuerheben und weiterzugeben - hier grieft die DSGVO z.B. mit dem von @DSB_kommunal genannten Vertrag
  2. Die Erlaubnis zur Veröffentlichung nach KUG - z.B. die Erlaubnis aufgrund der Zeitgeschichte.

Hier ging es ja spziell zu den Infopflichten bei Weitergabe (initales Thema) und da greift Punkt 1.

Die Frage von DSGVOGermany bezog sich auf die Veröffentlichung - also Punkt 2.

Damit zurück zum Thema Infopflichten entsprechend Punkt 1