Hotmail Passwort verloren - Rückerlangung möglich per Datenschutzrecht?

Hallo hier, ich bin ganz neu hier und bitte nicht schimpfen, wenn ich was falsch mache :pray:

Ich war auf einer langen Reise, und irgendwann ist bei meinem 30 Jahre alten Hotmail Account das Passwort rausgeflogen. Weil ich sehbehindert bin und auch noch eine defekte Tastatur hatte, hab ich mich vertippt und jetzt komme ich nicht mehr rein.

In Canada gibt es zwar eine extra Seite,weil es Gesetz gibt es Menschen mit Behinderung zusätzliche Hilfe garantiert gibt es eine extra Webseite von Microsoft mit Live Chat die für Behinderte Probleme mit Microsoft isr? aber da ich jetzt wieder nach Deutschland musste, komme ich jetzt nicht mehr an diese Webseite dran.

HOTMAIL/Outlook/Microsoft : fragt nach Geburtsdatum und Geburtsort der Mutter, da hab ich aber mein Geburtsdatum nicht richtig- sondern was anderes angegeben, weil ich dachte, da kommt ja jeder dran. Ja gut, heute weiß ich, dass das sowieso jeder hat.
Der Geburtstag meiner Mutter mit vier Buchstaben war zu kurz, jetzt hab ich noch einen Namen dazu jetzt weiß ich aber nicht mehr. Hab ich das mit einem/gemacht oder habe ich das /bei oder -an oder Nähe geschrieben?

Weil man niemand mehr anrufen kann und alles nur noch digital geht, spuckt mir jedes Mal Microsoft eine Antwort aus. Dass die Anmeldedaten für das Hotline Account nicht mit den hinterlegten Daten über einstimmen. Ja das weiß ich nur. Ich weiß auch, dass ich ich bin und kann das auch beweisen.
Gibt es über die DSGVO irgendeine Möglichkeit zu sagen : hallo Microsoft. Ich habe den Schlüssel abgebrochen, kann da mal der Schlüsseldienst kommen.?? Meinen Ausweis habe ich ja auch dabei. Und könnte, wenn die Tür zu dem Account geöffnet, ist ja wieder alles dokumentieren.
Hab zwar auf meinem Maeckes meine E-Mails, aber da geht auch Nix mehr raus

Hoffe, dass das verständlich ist und vielleicht hat jemand hier einen Tip

Merci

So leid es mir auch tut, dabei kann das Datenschutzrecht leider nicht helfen.

Danke für die Antwort,
Dachte da an ART, 15 DSGVO- IST DOCH AUCH IRGENDWIE ein persönliches Konto. Wenn jetzt eine Straftat oder so geschieht oder NotFALL wie kommen den MenSCHEN AN IHRE DATEN? oder hat man im Kleingedruckten irgend etwas ztugestimmt - das einem die Möglichkeit einer pers Identifizierung verweigert oder so?
Die Frage wäre ja bezüglich der personenbezognen Daten- da liegen wichtige Dokumente . Bei der hOTLINE sagte man mir wenn man verreist und mehrere Orte beim einloggen gibt das dann das Passwort neu eingegeben werden muss- Das hätte man vielleicht als info irgendwie mitbekommen sollen .

Wir haben den Titel mal angepasst, damit er weniger lang ist und nicht nur in Großbuchstaben. Inhaltlich scheint sich das Thema ohnehin schon erledigt zu haben.

Entschuldigen Sie bitte die falsche Schreibweise, meine Tastatur ist leider defekt und schreibe manchmal groß. Weil ich aufgrund der Verletzung meiner persönlichen Daten nicht mal mehr ein Konto habe und jetzt Bürger Geld vom Staat beziehen muss, ist ein neuer Rechner nicht drin. .-(((

Sicher ist das Hotmail-Konto ihr persönliches Konto. Aber um eine Auskunft nach Art. 15 DSGVO zu erhalten, müssten Sie sich ja gegenüber Microsoft identifizieren. Das scheint Ihnen offensichtlich nicht möglich zu sein.

Ich gee bei den sogenannten Sicherheitsfragen auch immer Phantasieantworten an. Allerdings notiere ich mir die in einer sehr sicher verschlüsselten Datei, da ich mir die Phantasieantworten auch nicht merken kann.

Lieber Toulemonde,

das ist kein Datenschutzproblem, sondern ein technisches. Das Passwort ist Hotmail nicht bekannt und könnte Ihnen deshalb auch nach dem Auskunftsrecht der DSGVO keine Auskünfte darüber geben. Hotmail kann bestimmt das Passwort zurücksetzen und Ihnen ein neues, temporäres Passwort zukommen lassen, das Sie dann wieder in ein eigenes ändern können.

Danke für die “Formulierung” - manchmal fehlt es mir einfach an den “Fachworten”