Hosting Provider Angabe im Datenschutz - Ich oder Provider?

Hallo,

folgende Situation: Ich habe einen VPS bei Hosteurope gemietet. Kunden beantragen über mich eine Domain + Website.

Ich reiche dies bei Hosteurope ein und installiere die Domain + Website. Rechnung kommt von meiner Seite.
Nun die Frage: Ich selbst habe einen AVV mit Hosteurope geschlossen.

In der Datenschutzerklärung der jeweiligen Website muss der Provider aufgeführt werden. Die Frage ist nun, ob dies in diesem Fall ICH (als Unternehmen, oder der reale Provider) Hosteurope ist?

Problem ist hier, dass der Kunde ja eigentlich eine AVV Vertrag mit Hosteurope benötigt, richtig?
Oder reicht es in diesem Fall, wenn nur ich einen AVV mit Hosteurope geschlossen habe?

Und hier zusätzlich einen AVV mit meinen Kunden abschließe?

Etwas verzwickt…

Danke für euer Feedback!

Du hast eine “Auftragskette” Firma <–> Andi <–> Hoster. Für jedes Glied ist ein Vertrag abzuschließen. Dein Dienstleister ist für Firma ein Unterauftragnehmer (der zu genehmigen wäre). Der Hoster - oder allgemeiner ein Auftragnehmer - ist in der DS-Erklärung nicht zwingend zu benennen, aber machen kann man’s natürlich.

Zu Deinen Fragen habe ich keinen wirklich guten & schnellen Info-Link, aber einiges findest Du bei der GDD, speziell die Praxishilfen https://www.gdd.de/gdd-arbeitshilfen/praxishilfen-ds-gvo/praxishilfen-ds-gvo

Bei den Aufsichtsbehörden oder IHK solltest Du auch etwas finden, habe wg ‘Faulheit’ nun aber nicht weiter geschaut.

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Ich denke, dass Sie AVV Partner sind und im AVV Hosteurope als Drittverarbeiter angegeben werden muss. Die TOM´s muss von Hosteurope erstellt werden.

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