Ich sehe bei der Stufe 1 - das berechtigte Interesse des Verantwortlichen noch nicht und auch nicht konkreten Zweck, der erreicht werden soll. Ggf. soll das auch genutzt werden, um eine Kontrolle der Beschäftigten im Bereich Arbeitszeit auszuüben. Für jede zu installierende Kamera ist der Zweck darzustellen. Der Zweck pro Kamera muss in der gesamten Umsetzung konsequent umgesetzt werden (Bildausschnitt, Dauer, Speicherdauer etc.). Welche konkreten Sachverhalte liegen vor, die eine Videoüberwachung der Beschäftigten rechtfertigen? Ist denn etwas vorgefallen? Sachbeschädigung, unbefugter Zutritt, Diebstahl, Arbeitszeitmissbrauch, offene Türen mit Keilen? Eine prophylaktische Installation wird überwiegend von Aufsichtsbehörden verneint. Also hier muss der Zweck genau festgelegt werden, der dann auch erreicht und eingehalten werden muss.
Auch muss bei der Stufe 2 - Erforderlichkeit der Videoüberwachung - und vorherige Prüfung milderer gleich wirksamer Mittel aus den Angaben gewissenhaft ausgearbeitet werden. Wie bereits erwähnt, gibt es meist mildere Mittel - mir ist unklar, was eigentlich erreicht werden soll.
Bei der Interessenabwägung sind u.a. die Punkte Datenkategorien, Umfang der Datenverarbeitung , Kreis der Betroffenen (bspw. besonders schutzbedürftige Personen), vernünftige Erwartung der betroffenen Personen und Vorhersehbarkeit / Transparenz, Interventionsmöglichkeiten der betroffenen Personen, Verkettung von Daten, Beteiligte Akteure/Empfänger, Dauer der Beobachtung / Verarbeitung und die TOM einzubeziehen und aus Betroffenensicht einzuschätzen.
Dann kommt das Fazit des Verantwortlichen, der DSB sollte dann seine Einschätzung ergänzen. Insgesamt ist Videoüberwachung immer mit viel Arbeit verbunden. Eine belastbare dreistufige Interessenabwägung sollte immer dokumentiert werden. Als DSB sollte man bei Zweifeln auch sagen, dass die berechtigten Interessen des Unternehmens und der Betroffenen nicht ausgewogen sind und - sofern möglich - mildere Mittel oder ergänzende Maßnahmen vorschlagen, um die Eintrittswahrscheinlichkeit von Audits oder Höhe von Geldbussen zu reduzieren.