Haftung - nicht [nur] ein Datenschutzthema

Hallo an die Runde

ich hätte eine Frage, die mit Datenschutz zu tun hat, aber möglicherweise darüber hinaus geht.

Situation:
Gegeben ist ein Badeweiher im Besitz einer Kommune. Baden ist dort erlaubt. Der Weiher wird auf der Homepage der Kommune beworben, wenn auch nicht aktiv. Dort findet sich auf einer Liegewiese ein Sandhaufen, der von Kleinkindern gerne benutzt wird. Der Sandhaufen wurde von Bürgern vor Jahren aufgeschüttet und von den Kindern platt gemacht.

In den letzten Jahren haben die Kommunalversicherer die Kommunen kirre gemacht, dass die Kommunalmitarbeiter bei Personenschäden an Weihern persönlich haften müssten. In Folge ist ein Weihersicherungskonzept entstanden und u.a. wurden div. Schilder und Rettungsringe aufgestellt.

Problem:
Als letztes ungelöstes Problem stellt sich der Sandhaufen dar. Auf Forderung der Kommune wurden Freiwillige – typischerweise Eltern von Kleinkindern – gefunden, die sich bereit erklärt haben den Haufen wöchentlich durchzurechen und auf Glassplitter (und Hunde- und Katzenkot) zu prüfen und ggf. zu entfernen. Die Kommune fordert, aus Gründen, die sie nicht erklären kann vom Ortssprecher (mir) eine Liste mit personenbezogenen Daten

  • Tag
  • Uhrzeit
  • Art der Arbeit
  • Name der durchführenden Person
  • Eigenhändige Unterschrift.

Das Ansinnen habe ich im ersten Anlauf abgelehnt, da keine Erforderlichkeit für die Datenverarbeitung erkenntlich ist. Und aus Transparenzgründen darauf hingewiesen, dass ich am gleichen Tag in ganz anderer Gelegenheit mit dem Datenschutzbeauftragten der Kommune konferiert habe und ich deshalb davon ausgehe, dass wir keinen Dissens bei grundlegen DS-Fragen haben.

Als Lösungsansatz habe ich vorgeschlagen, dass es der Kommune reichen muss, auf Anfrage (nur im Bedarfsfall) vom Ortssprecher eine Liste der Tage zu erhalten an denen gearbeitet wurde. Vorstellbar könnten Namenskürzel sein, ohne Möglichkeit für die Kommune den tatsächlichen Namen herauszufinden.

Annahme:
Die Verwaltung will hier ein Haftungsrisiko (egal wie gering es einzuschätzen ist) das sie nicht selbst tragen will an Dritte “outsourcen”, die in keiner Weise für ihre freiwillige Leistung (und unterstellte Haftung) entschädigt werden. In der Situation ist aus meiner Sicht ein Reporting von Namen Freiwilliger – auch jenseits von Datenschutzgründen - nicht zu rechtfertigen.

Frage daher: gibt es andere Sichten auf die Problematik (als meine)? Gibt es irgendwelche Proxies (vergleichbare Fälle), wo sich Verantwortliche auf minimal notwendige pb Daten beschränken mussten?

Ich bin ja so froh, dass ich als Kind noch unbeschwert spielen konnte wo und wie ich wollte - ohne dass voher jemand den Sand durchgeharkt hat, damit ich mich ja nicht verletzte oder mit Hundekot verschmutze und niemand haften muss (und ohne Schutzhelm!) … schade, dass heute immer gleich jemand haften muss, wenn jemand anders ausrutscht oder sich weh tut oder einfach nur mit Hundescheiße beschmiert - und dann durch alle Instanzen klagt (mit Rechtsschutzversicherung). Früher war das allgemeines Lebensrisiko…
Meine Antwort auf die Frage lautet also: Man sollte den ganzen Quatsch komplett lassen. Dann hat man auch kein Datenschutz-Problem.

Das erscheint mir auch etwas exzessiv, HubertD, der Rest um den Weiher wird wohl kaum in dem Umfang gepflegt werden … Vielleicht kann man mit dem Rechtsamt der Kommune klären, wie sie ihre (Verkehrssicherungs ?) Pflicht erfüllen könnte.

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Vielen Dank für die Antwort. Aus dem Rechtsamt kommt diese Antwort:

Nur die Liste mit den personenbezogenen Daten kann die Durchführung der Kontrollen vor Gericht beweisen. Dazu kommt, dass die betreffende Person aus der Liste als Zeuge vor Gericht geladen wird und dann aussagen wird müssen, was sie wann getan bzw. kontrolliert hat.

Und ich steh dem im Moment noch rätselnd gegenüber. Was hat vor Gericht Beweiskraft? Muss das wirklich eine benannte Person sein, die die selbst durchgeführten Arbeiten dokumentiert haben muss? Mir erscheint das alles noch recht rätselhaft.

Dann soll die Kommune den Sandhaufen eben entfernen.

So weit bin ich noch nicht; ein letzter Notanker ist das natürlich. Vorher geh ich noch zum OB und frag ihn, ob die anderen 50 Sandkästen geprüft werden (werden sie nicht). Und die Presseleute treffe ich auch regelmäßig bei den Stadtratssitzungen.

Und Sandhaufen wachsen auch schnell nach, ahem.

Für “vielleicht mal” ist typische Vorratsdatenspeicherung. Nicht gerade Datenminimierung. An zeitiges Löschen wird auch niemand gedacht haben.

Nach Zeugen kann man auch erst dann suchen, wenn es nötig wird. Und die Aufräumer wären ja nicht die Einzigen, die dafür in Betracht kommen.

Ebesno ließe sich argumentieren, dass an bestimmten Tagen alle Personen erfasst werden müssen, die sich im Freien aufhalten. Weil sie etwas beobachten könnten, das mit einer abstürzenden Batterie der Internationalen Raumstation zu tun hat. Die auf das Rathaus, den Bauhof oder eine Gemeindestraße fallen könnte.

D., der zuerst überlegt hatte, ob es einen vernünftigen Grund gibt, z. B. alle Freiwilligen bei der gemeindlichen Unfallversicherung anzumelden.

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