Hallo an die Runde
ich hätte eine Frage, die mit Datenschutz zu tun hat, aber möglicherweise darüber hinaus geht.
Situation:
Gegeben ist ein Badeweiher im Besitz einer Kommune. Baden ist dort erlaubt. Der Weiher wird auf der Homepage der Kommune beworben, wenn auch nicht aktiv. Dort findet sich auf einer Liegewiese ein Sandhaufen, der von Kleinkindern gerne benutzt wird. Der Sandhaufen wurde von Bürgern vor Jahren aufgeschüttet und von den Kindern platt gemacht.
In den letzten Jahren haben die Kommunalversicherer die Kommunen kirre gemacht, dass die Kommunalmitarbeiter bei Personenschäden an Weihern persönlich haften müssten. In Folge ist ein Weihersicherungskonzept entstanden und u.a. wurden div. Schilder und Rettungsringe aufgestellt.
Problem:
Als letztes ungelöstes Problem stellt sich der Sandhaufen dar. Auf Forderung der Kommune wurden Freiwillige – typischerweise Eltern von Kleinkindern – gefunden, die sich bereit erklärt haben den Haufen wöchentlich durchzurechen und auf Glassplitter (und Hunde- und Katzenkot) zu prüfen und ggf. zu entfernen. Die Kommune fordert, aus Gründen, die sie nicht erklären kann vom Ortssprecher (mir) eine Liste mit personenbezogenen Daten
- Tag
- Uhrzeit
- Art der Arbeit
- Name der durchführenden Person
- Eigenhändige Unterschrift.
Das Ansinnen habe ich im ersten Anlauf abgelehnt, da keine Erforderlichkeit für die Datenverarbeitung erkenntlich ist. Und aus Transparenzgründen darauf hingewiesen, dass ich am gleichen Tag in ganz anderer Gelegenheit mit dem Datenschutzbeauftragten der Kommune konferiert habe und ich deshalb davon ausgehe, dass wir keinen Dissens bei grundlegen DS-Fragen haben.
Als Lösungsansatz habe ich vorgeschlagen, dass es der Kommune reichen muss, auf Anfrage (nur im Bedarfsfall) vom Ortssprecher eine Liste der Tage zu erhalten an denen gearbeitet wurde. Vorstellbar könnten Namenskürzel sein, ohne Möglichkeit für die Kommune den tatsächlichen Namen herauszufinden.
Annahme:
Die Verwaltung will hier ein Haftungsrisiko (egal wie gering es einzuschätzen ist) das sie nicht selbst tragen will an Dritte “outsourcen”, die in keiner Weise für ihre freiwillige Leistung (und unterstellte Haftung) entschädigt werden. In der Situation ist aus meiner Sicht ein Reporting von Namen Freiwilliger – auch jenseits von Datenschutzgründen - nicht zu rechtfertigen.
Frage daher: gibt es andere Sichten auf die Problematik (als meine)? Gibt es irgendwelche Proxies (vergleichbare Fälle), wo sich Verantwortliche auf minimal notwendige pb Daten beschränken mussten?