Hallo in die Runde,
gern würde ich eure Meinung dazu hören, wie und ob ihr bei diesem Fall eine gemeinsame Verantwortung auslegt. Ich habe mir alle Merkmale der gemeinsamen Verantwortung nach Artikel 26 DSGVO angesehen und bin mir unschlüssig.
Landkreis X und eine kreisangehörige Stadt Y schaffen eine TK-Anlage an. Die Kosten werden nach Beschäftigten prozentual umgelegt. Die Idee dahinter ist, Kosten zu sparen.
Alle personenbezogenen Daten werden separat gespeichert auf das jeweilige System, so dass keiner des anderen Zugriff darauf hat. Einzig und allein im Falle des Ausfalls des einen, soll das System dann beim anderen laufen und umgekehrt, so dass die Aufrechterhaltung des TK-Systems gewährleistet ist (redundantes System). Würde die TK-Anlage beim Landkreis ausfallen, hätte dies enorme Auswirkungen, Leitstelle nicht erreichbar etc…
Für den Support und Wartung des Systems wird nach Artikel 28 DSGVO mit der Firma Z ein AVV geschlossen. Es ist vorgesehen, dass sowohl der Landkreis X als auch die kreisangehörige Stadt Y jeweils einen AVV mit der Firma Z schließt. Darin sind die Betroffenenrechte und die Prozesse bei Datenpannen geregelt, die Informationen zum Datenschutz nach Artikel 13 DSGVO fertigt jeder selbst.
Die Abgrenzung ist schwierig … vielleicht könnt ihr mich ja unterstützen.
Danke im Voraus.
Viele Grüße vom altmarkdsb