meint ihr, dass eine gemeinsame Verantwortlichkeit vorliegt beim Einbinden eines Trackers auf der Webseite für die Vermarktung?
Wenn ein Anwender auf die Seite kommt, wird durch das eingebundene Script die IP-Adresse des Anwenders zum Tracker übermittelt und dieser setzt dann das Cookie.
Aus meiner Sicht sind die Zwecke der Beteiligten nicht nah genug zusammen für eine gemeinsame Verantwortlichkeit:
Publisher: will Werbung auf seiner Seite einbinden und damit Geld verdienen
Tracker: will Anwender tracken, um seine Profile für gezielte Werbung anzubieten
weshalb sollen die Zwecke hier nicht “nah genug” zusammen sein. Ein Tracker braucht viele Daten, viele Daten bilden viele Profile und die möchte der Tracker verkaufen bzw. für andere gezielt Werbung schalten.
Viele Daten gibt es auf stark frequentierten Webseiten. Und der Betreiber der Webseite wird von den übermittelten IP-Adressen auch seinen Erlös bekommen.
Das gemeinsame Interesse liegt hier aus meiner Sicht beim Geldverdienen. Ohne Daten keine Profile für Werbung und die Daten müssen ja auch irgendwo her kommen.
Ich sehe da durchaus eine gemeinsame Verantwortung.
Bei Medizinischer Forschung gibt es diese Konstellation doch auch: Der Sponsor einer Studie benötigt bestimmte Patientendaten, nicht selten möglichst viele, daher wendet sich der Sponsor an eine Fachklinik, um an diese Daten zu kommen. Auch hier befindet man sich in der gemeinsamen Verantwortung.
Guten Morgen,
mir ist auf jeden Fall ein Publisher bekannt, der von sich aus erkannt hat, dass es sich (zumindest teilweise) um gemeinsame Verantwortung handelt und dies auch vertraglich so festhält.
Der Websitebetreiber stellt dem Werbe-Publisher in erster Linie ja auch nur Platz auf seiner Webseite zur Verfügung. Was der Publisher dort anzeigt und wie er die Besucher trackt, wird ja nicht durch den Websitebetreiber vorgegeben, sondern darüber entscheidet der Publisher.
Im Datenschutz gibt es verschiedene rechtliche Konstrukte.
Sobald 2 Parteien gemeinsam personenbezogene Daten verarbeiten und diese Datenverarbeitung für jeweils eigene Zwecke nutzen, handelt es sich um eine gemeinsame Verantwortlichkeit. Die Zwecke können durchaus für jede Partei andere sein.