Gedanken zum Anhörungsschreiben des ULD an OpenAI

  1. Die Anfrage ist hier veröffentlicht: Anfrage an OpenAI. Leider als Bild- und nicht als durchsuchbare Datei. (Können die es nicht besser!?)

  2. Als Laie mache ich mir so meine Gedanken:

Die Einsammlung und das Training mit diesen Daten ist sicher nicht unzulässig, auch nicht die Ablage des Trainingsergebnisses in einer Datenbank. Das alles unterliegt US-Recht.

Auf eine entsprechende Frage teilt mir ChatGPT mit: “Angela Merkel wurde am 17. Juli 1954 geboren.” Im Falle Angela Merkels sicher kein Problem. Aber kann ChatGPT das in anderen Fällen immer sicher beurteilen?

Kritisch wird es m.E. aber wohl erst, wenn die entsprechende Auskunft an einen Teilnehmer in der EU gesendet wird.

  1. Im Grunde hat ChatGPT wohl dieselben Probleme wie Google, denn die Datenquelle ist ähnlich. Google tut sich allerdings leichter mit dem Sperren einzelner Informationen.

ChatGPT gibt außerdem oft unzutreffende Auskünfte (“Halluzinationen”). Sind das dann Informationen, bei denen der Betroffene ggf. ein Recht auf die unverzügliche Berichtigung hat (Art. 16 DSGVO)?

  1. Heikel ist auch der Umgang mit der Speicherung der Fragen der Benutzer. Reicht es, wenn der Benutzer in die Speicherung einwilligt, oder kann eine so weitreichende Einwilligung im Voraus gar nicht erteilt werden? Hier zumindest wäre eine Sperrung leicht möglich. M.E. müsste ChatGPT ohnehin die Möglichkeit anbieten, die Fragen nach Ende eines Chats zu löschen (Art. 5 DSGVO).

  2. Wenn die EU ChatGPT aussperrt - dann Gute Nacht Europa! Im Grunde sehe ich keine andere Möglichkeit, als die im Internet veröffentlichten Daten als öffentlich anzusehen - so wie in den USA.

Die Duldung der Umgehung einer Sperre via VPN müsste m.E. dann allerdings ebenso unzulässig sein. Denn an dem Ergebnis - Veröffentlichung der Antworten in der EU - ändert sich dadurch ja nichts!