Nach einem Event, das auf dem Geländer der Kölner Messe stattfand, bestellte ich mir telefonisch ein Taxi.
Da es meiner Meinung nach unmöglich war, dass mich der Taxifahrer auf dem Messegelände findet, gab ich bei dem Telefonat meinen Namen und eine Adresse ein paar hundert Meter entfernt an.
Wortwörtlich: “Mein Name ist Frank Berger, ich stehe XXX-Straße, Ecke YYY-Straße. und hätte gern ein Taxi nach Musterstadt.”
Das Taxi war in der angegebenen Zeit da und während der Fahrt kam ich mit dem Fahrer ins Gespräch.
Dieser fragte mich, ob ich, wie früher, eine SMS mit dem ungefähren Wortlaut “Ihr Taxi Nr. 4711 ist in XX Minuten an der XXX-Straße, Ecke YYY Straße”
Ich sage ihm, dass das nicht der Fall gewesen wäre, und auch schon auf der Hinfahrt nicht passiert sei.
Daraufhin teilte mir der Fahrer mit, dass die Zentrale ihm nicht nur die Abholadresse an seine im Fahrzeug befindliche Soft-, bzw. Hardware gesendet hat, sondern auch meine Mobilfunknummer.
Das führt zu untenstehender Frage 1.
Des weiteren erfuhr ich, dass sein Unternehmer, bei er angestellt ist, ihn dazu “nötigt”, sein eigenes Mobiltelefon für eventuelle telefonische Nachfragen zu nutzen.
Womit dann die von der Funkzentrale digital übermittelte Nummer händisch auf sein Handy übertragen wird.
Das führt dann zur der unten stehenden Frage 2.
Frage 1:
Da ich während der telefonischen Bestellung nicht gefragt worden bin, OB meine Telefonnummer übermittelt werden darf, und ich auch nicht darüber informiert wurde, DASS die Nummer übermittelt wird, sehe ich hier einen DS-Verstoß. ggf. sogar eine DS-Verletzung.
Ich sehe keine Notwendigkeit, dem Fahrer vorgreifend die Rufnummer zu übermitteln:
Hätte er mich dort nicht gefunden, hätte der Vertrag zwischen uns nicht stattgefunden, allerdings durch meine Schuld.
Hätte er mich nicht gefunden, hätte die Zentrale mich zurückrufen ODER dem Fahrer DANN die Nummer übermitteln können.
Vorher brauchte es der Übermittlung nicht, sodass die Argumente “Konkludente Einwilligung” oder “Einwilligung nicht nötig, da zur Vertragserfüllung nötig” meines Erachtens nach nicht passen.
Frage 2:
Auch hier sehe ich DS-Probleme:
Selbst wenn ich davon ausgehen würde, dass die Zentrale meine Nummer speichert, sie eventuell sogar an das Fahrzeug übermittelt, kann ich als Kunde doch nicht davon ausgehen, dass meine Daten auf einem privaten (!) mobilen Gerät gespeichert werden.
Dazu auch die “Sicherheitsfrage”:
Das Risiko, vor allem bei weiblichen Fahrgästen, dass der Fahrer die Mobilnummer auf seinem privaten Handy später eventuell für Stalking oder ähnliches nutzt, besteht meines Erachtens auch.
Wie sieht der Tenor hier aus?