Funktionsweise der Landes bzw. auch Beundesbeauftragten

Ich habe so meine Erfahrungen und Fragen mit der Kontrolle der Vorschriften der DSGVO. Dazu kurz: Ich lebe in einem Kreis , bei dem ich den begründeten Eindruck habe (vorsichtig formuliert), das Datenschutz nicht so das zentrale Thema der Behörden ist…

Nun hab ich mich schon 2x an den Landesbeauftragten gewandt und nach einiger Zeit ein Schreiben mit einer Vorgangsnummer bekommen und der Aufforderung, mich an den Datenschutzbeauftragten des Kreises zu wenden - und erst wenn dann dem nicht abgeholfen wird, an die Aufsicht…

Das ist aber - mit Verlaub - doch nicht …praktikabel:

1.) Im konkreten Fall ist der Geist (bzw.) die Daten ja bereits aus der Flasche,

viel wichtiger aber:

2.) Das ist ein Problem das tausende Bürger des Kreises betrifft, weil ein bestimmter Verwaltungsablauf regelmäßig und zwangsläufig dafür sorgt das kritische Daten die Runde machen.

Wie soll ich also überhaupt feststellen ob da irgendwem oder irgendwas abgeholfen wurde - es geht mir ja nicht primär um die Löschung meiner Daten, sondern um die fehlerhafte Verwaltungspraxis…

Was kann man da machen?

Naja, hier geht es um Gesundheitsdaten - also so das persönlichste was es so gibt - bei mir stehen da z.B. Details zu meinen Stents in Herzaterien und Komplikationen einer Herzkriese … das ist nun doof, ggf. peinlich das das jeder sieht, aber so lala schädlich …

Mir jetzt keine 500€ Anwalt wert …

Aber stelle man sich vor jemand hat da “psychische” Auffälligkeiten oder Geschlechtskrankheiten, was auch immer , so locker öffentlich in den Akten…

Lieber SCHUFA-TROLL: Wir wollen diese Äußerungen hier nicht. Bitte aufhören damit - letztendlich ließt es doch niemand und alle finden das dool. Was soll das also?

Ja… schön und gut… zurück zum Landkreis…:woozy_face: