Hallo,
Mitarbeiter des Unternehmens sind gesetzlich dazu verpflichtet ein Führungszeugnis (Führungszeugnis für die Behörde) an die zuständige Behörde zu übermitteln (Antrag wird gestellt und die Behörde leitet das Führungszeugnis an die zuständige Behörde weiter). Arbeitgeber hat keinen Einblick o.ä. - das ist für mich soweit unproblematisch für den Arbeitgeber.
Der zuständige Mitarbeiter beim Arbeitgeber besorgt sich nun ein Kartenlesegerät für Personalausweise sowie die benötigte Software vom Bund und stellt seinen Kollegen bietet den Kollegen an, dass diese an seinem Rechner die Führungszeugnisse online beantragen können (Perso wird zu Authentifizierung eingelesen und an Behörde übermittelt), damit die Kollegen nicht alle zur Behörde rennen müssen.
Ist das datenschutzrechtlich zulässig? Hat jmd Erfahrung bzw. ähnliche Erfahrungen?
Freue mich aus Diskussion
Grüße