Google und Bing bieten im Rahmen ihrer Maps-Plattformen auch die Möglichkeit, die Korrektheit von Adressen zu prüfen.
Nehmen wir also einen Online-Shop an, der die Adresseingabe seines Kunden mit Hilfe von Bing oder Google überprüft.
Klar, dass der Shop die informierte Einwilligung des Kunden einholen muss. Aber wie steht es um die Freiwilligkeit? Lehnt der Kunde ab, kann er seine Bestellung nicht abschließen.
Kann der Shop die Einwilligung dennoch verlangen mit der Begründung, dass seine Verarbeitungsprozesse nun einmal korrekte Adressen voraussetzen?
Muss er sich entgegen halten lassen, dass es für die Adressprüfung DSGVO-konforme Lösungen gibt? Oder ist er in der Wahl seiner Mittel frei und kann sagen, ich habe mich nun einmal für Bing oder Google entschieden und benötige die Ergebnisse für meine Verarbeitung?
(Technisch kann man mit Hilfe eines Proxies versuchen, dass der Browser des Kunden nicht unmitelbar mit Bing/Google in Verbindung tritt. Mir geht es aber um die grundsätzliche Frage, ob der Shop in der Wahl seiner Mittel frei ist oder ob er sich vorhalten lassen muss, dass es eben auch DSGVO-konforme Lösungen gibt. Ich möchte hier nicht diskutieren, ob selbst bei Einsatz eines Proxies personenbezogene Daten an Bing/Google übermittelt werden.)