Frage zur AVV Gültigkeit

Hallo zusammen

eine vllt einfache Frage, wobei es mir aber eher um eine Absicherung meiner Einschätzung geht. Folgender Fall:

  • Wir haben vom Kunden eine AVV bekommen die immernoch auf BDSG-alt referenziert (im Jahr 2021)
  • Ich habe gesagt diese ist veraltet und wir sollten eine neue / aktuelle nutzen
  • Der Kunde sagt wir sollen die veraltete erstmal unterschreiben bis sie eine neue haben

Ich sehe das kritisch und würde vorschlagen alternativ eine andere/unsere Vorlage zu verwenden oder zu warten bis der Kunde eine neue hat. Oder würdet ihr sagen man kann die alte noch verwenden - Altverträge haben ja 2018 noch gegollten aber heute?

Danke fürs Feedback

@joeDS
Hallo,
hatte ich auch schon auf dem Tisch. Alleine das Problem, dass nicht BDSG “ALT” im Text steht. Die §§ - Aufzählung war dadurch “sinnfrei”, da nicht zum Text passend. Es gilt ja das neue BDSG. Das Ansinnen war dann die Verweise auf die §§ zu streichen. Auch, wenn es nach den neuen Regeln dann passen würde (oder zumindest nicht dagegen spricht), bin ich für eine aktuelle Fassung.

Hallo @joeDS ,

ich bin auch der Meinung, dass du eine aktuelle Fassung brauchst.
Dazu aus den FAQ zur Abgrenzung der verantowrtlichkeiten und des Begriffs der Auftragsverarbeitung des LfDI Ba-Wü:

Um die Verpflichtung zum Abschluss einer AVV zu erfüllen, können Auftragsverarbeiter und Verantwortliche entweder ihren eigenen Vertrag aushandeln oder – ganz oder teilweise – auf die sogenannten Standardvertragsklauseln zurückgreifen. […]

Verträge, die vor Inkrafttreten der DS-GVO (25. Mai 2018) geschlossen wurden, hätten nach Artikel 28 Absatz 3 aktualisiert werden müssen. Anderenfalls liegt ein Verstoß vor.

Hier noch der Link zum nachlesen: https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/faq-zur-abgrenzung-der-verantwortlichkeiten-und-des-begriffs-der-auftragsverarbeitung/

Danke euch für die Bestätigung… so hatte ichs auch gesehen. Dann versuche ich mich mal weiter in Überzeugungsarbeit beim Kunden…

Hallo joeDS,

wenn ich Verträge vorgelegt bekomme, bei denen Änderungen extrem zeitraubend sind lege ich einen eigenen vor. Es ist nirgendwo geschrieben, dass der Kunde den AVV vorlegen muss.