Hallo zusammen, ich erbitte Denkanstöße zu folgendem Problem:
Gegeben sei ein Tierpark. Dieser veröffentlicht Zeitschriften, in denen der Park und die Tätigkeiten dargestellt werden. In den Berichten werden z. B. auch Tierärzte und -pfleger bei der Arbeit mit Namen und Foto aufgeführt (z. B. Tiearzt T. mit Äffchen Ä. auf dem Arm im Portrait). Die Zeitschriften sind öffentlich über die Webseite abrufbar und werden an Mitglieder des Fördervereins verschickt.
Könnte sich der Tierpark bei den Veröffentlichungen auf “journalistische Tätigkeit” und auf das Medienprivileg berufen?
Irgendwie habe ich gerade ein Brett vor dem Kopf und finde keine brauchbaren Ansätze.
Ich bin daher für Input dankbar.
Da hier offenbar keine journalistische Tätigkeit im Sinne von Nachrichten auswählen und der Öffentlichkeit mitteilen betrieben wird, sondern nur die eigene Einrichtung vorgestellt wird (= Werbung), greift m.E. kein Medienprivileg. Wenn hier Mitarbeiter*innen Probleme haben, dass sie abgebildet werden, dann ist das eher eine Frage im Rahmen von § 26 BDSG.
Das sieht mehr nach Werbung als nach Journalismus aus. Normale Öffentlichkeitsarbeit ist kein Journalismus. Auch wenn sie sich manchmal in dieser Rolle sieht. Richtige Medien dürften auch nicht alles. Werden dann z. B. vom Presserat an die Eier- und Tomatenwand gestellt.
Ich sehe hier ebenfalls die Notwendigkeit von Einwilligungen.
Interessant werden Widerrufe. Bei rein gedrucktem Material lassen sich widerrufene Abbildungen Bearbeitung von Neuauflagen ausnehmen. Aber weiter anhaltendes Anbieten des Downloads wäre eine Verarbeitungstätigkeit, die bei entfallener Rechtsgrundlage nicht mehr zulässig ist. Dazu besteht die sportliche Rechtsmeinung, auf andere umschwenken zu können. Lässt sich praktisch nur mit ansatzweise vorbereiteten Alternativen und gutem Rechtsbeistand aufrecht erhalten.
D., der immerhin nicht verlangt, die Tiere zu fragen, ob sie möchten.
Anstelle von Einwilligungen der Mitarbeiter könnte man meines Erachtens auch einen Model Release-Vertrag abschließen, um die Probleme mit den Widerrufen zu umschiffen.