Fotos im Gebäude auf Privatgrundstück als Zustellnachweis

Hallo,

ich habe heute mein erstes Paket direkt vom Amazon Prime Lieferdienst erhalten. Bisher war es immer nur DHL, Hermes und Co. Ich habe bisher bei Amazon immer nur einen Ablageort in der Garage definiert. Als das Paket kam, habe ich Minuten später die Benachrichtigung mit einem Foto erhalten. Auf dem Foto war das Päckchen in der Garage zu sehen. Allerdings nicht nur das Paket, sondern auch noch viele Gegenstände, die in der Garage stehen. Der Fahrer hat einfach außen vor der Tür mehr oder weniger in die Tür rein fotografiert.
Ich finde das schon etwas dreist, auf Privatgelände einfach mal so in ein Gebäude rein zu fotografieren. Und nein, man kann in die Garage von der öffentlichen Straße nicht durch diese Tür hinein sehen.
Lt. Amazon wird das für folgende Zwecke genutzt:

  • Bestätigung des Zustellungsorts
  • Überprüfung für Qualitätszwecke
  • Ermitteln, was mit einem Paket passiert ist

Also im Prinzip nur, um mir zu schaden, falls das Päckchen dann weg ist. Wer sagt mir, das der Fahrer nicht ein Foto macht und das Päckchen danach einfach wieder mit nimmt?
Aber das ist ein anderes Thema. Mir geht es eher darum, ob ein Lieferdienst einfach so auf meinem Privatgelände in ein Gebäude rein fotografieren darf und dieses Bild dann auf seinen Servern speichern darf.
Aktuell habe ich auch noch keine Infos dazu gefunden, wie lange die Daten denn eigentlich gespeichert werden. Den Begriff “Qualitätszwecke” kann man ja auch auslegen, wie man möchte. Wer weiß, was die noch mit den Bildern alles machen und ob es auch nur das einzigste Foto war, das sie hier gemacht haben.
Immerhin kann man die Funktion gleich wieder deaktivieren, was ich dann über den mitgelieferten Link auch gleich getan habe. Aber ich finde es halt immer schlecht einfach mal was zu aktivieren und dann darauf zu hoffen, das sich der Kunde schon nicht beschweren wird. Vielleicht hat man das ja unbewusst irgendwo einmal aktiviert, aber hier ist mir nichts in Erinnerung.
Aber wie ist das nun? Darf jemand einfach so auf meinem Privatgelände Fotos machen und dann auch noch in ein Gebäude hinein? Welche Voraussetzungen wären dafür notwendig?

Danke für Eure Tipps.

Ob der Paketdienst in die Garage darf, hängt davon ab, was du mit Amazon vereinbart hast. Wenn du “einen Ablageort in der Garage definiert” hast (Zitat), dann wäre es seltsam, sich später darüber zu beklagen, dass Amazon seinen Vertrag erfüllt.
Sofern auf den Fotos keine Details sind, die Rückschlüsse auf Personen zulassen, sind es keine personenbezogenen Daten und somit fallen sie auch nicht unter Datenschutzgesetze.
Ob sonstige Gesetze das verbieten, weiß ich nicht.

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Wie? Da steht kein dekorierter Fototisch mit aufhellendem Hintergrundtuch, das alles andere verdeckt? Keine Kaffeemaschine, Wasserspender, Snacks?

Solange der Ablageort selbst festgelegt wird hätte man es in der Hand, wer das sehen darf, und damit ist der Einblick nicht allzu privat. Außer die Aufnahme umfasst auch Fenstereinsichten, geparkte Rollstühle o. ä.

Fotos als Zustellbestätigung sind nicht unbedingt erforderlich(!), weil zunächst die Bestätigung der Fahrer genügen würde, und wie bereits angemerkt schützt es nicht vor diebischen Fahrern, weil es nur beweist, dass die Lieferung kurz da lag.

Deshalb kann ich mir als alltägliche Rechtsgrundlage nur bewusste Zustimmungen vorstellen; 1. Einwilligung; oder 2. Vertragserfüllung, wenn der Fotobeweis extra dazugebucht wurde.

Ungefragte “Vertragserfüllung” oder “berechtigtes Interesse” könnte in Richtung Erforderlichkeit = Zulässigkeit gehen, falls es sich um besonders hochwertige /diebstahlinteressante Produkte handelt. Dann wäre darüber (über dieses konkrete Interesse und dass fotografiert wird) zu informieren.

Unabhängig von der Rechtsgrundlage würde bei den angebebenen Zwecken alles passen, soweit es im engen Zusammenhang mit der Zustellung bleibt. “Qualitätszwecke” dürften nicht über den konkreten Vorgang hinausgehen, also Fotos nicht langfristig oder für andere Qualitätsanforderungen genutzt werden.

Das führt zur Speicherdauer, die festzulegen und anzugeben wäre. Länger als 2, vielleicht 4 Wochen wird angesichts der inflationären Zustellbenachrichtigungen nicht gehen. Wenn bis dahin die fehlende Zustellung nicht reklamiert wurde, dann weiß ich auch nicht… 3 Monate verreist? Damit rückt die Wahrscheinlichkeit, dass die Zustellung ausgerechnet von Fahrern weggetragen wurde in weite Ferne und der Fotobeweis wäre immer weniger erforderlich = die Speicherung unzulässig.

Die Paketdienste sind normalerweise nicht vorher bekannt; nicht alle bieten Vorgabe von Ablageorten an und legen entsrpechend verschieden ab; und wer weiß, welche haarsträubenden Datenerhebungen Sub-Sub-Subunternehmer intern vorgegeben kriegen (War da nicht neulich was im Bericht des BfDI?)…

D., in dessen Anbau nur Fahrräder zu sehen sind; der aber auch nicht möchte, dass dort hemmungslos fotografiert wird. Der die heimlichen DPD-Huscher besonders hasst, weil die Haustür nach außen aufgeht und nicht jedes Mal mit einem wackeligen Paket-Mikado zugestellt werden muss.

Na ja, die unaufgeräumte Garage ist die unaufgeräumte Garage von…; und das fotografierte Paket ist für… bestimmt. D. h. das Foto ist eine personenbezogene Angabe.

D., der sich fragt, was es zu bedeuten hätte, dass mehr Pakete abgebildet sind als zugestellt. (Weil die von anderen Diensten gebracht wurden.)

Wenn jemand die unaufgeräumte Garage noch nie gesehen hat, dann kann er daraus nicht auf den Besitzer schließen. Es sei denn, dort liegen Dokumente mit seinem Namen, Fotos usw.
Wenn ich einem Boten den Zugang erlaube, dann werde ich ja hoffentlich diese Dinge nicht dort plaziert haben. :wink:
Das Foto darf nicht veröffentlicht werden (UrhG) und ist nach Erfüllung des Zwecks zu löschen. Aber mit Datenschutz hat das nichts zu tun. Übrigens haftet der Paketbote persönlich, wenn das Paket verschwunden ist, und er keinen Beweis dafür hat, dass er es abgestellt hat! Was sollen die armen Leute denn noch alles machen für ihren Hungerlohn?

Ein ganz anderes Problem ergibt sich, wenn in der Garage andere Dinge als Fahrzeuge und Zubehör gelagert werden: in den meisten Landesbauordnungen kann dafür ein Bußgeld bis 5000 EUR verhängt werden. Nur so nebenbei…

Und was soll dem Fragesteller das jetzt nützen? Wie gesagt, es ist nun mal kein Datenschutzproblem.