Forum: Löschung nach Artikel 17 DSGVO

Moin zusammen,

ich betreibe ein Forum und es kommt immer wieder vor, dass ich seltsame Zeitgenossen sperren oder rauswerfen muss. Beim Sperren wird die Mailadresse in der Datenbank des Forums gespeichert, um eine erneute Anmeldung darüber zu verhindern. Ein besonders gewiefter Zeitgenosse kommt nun auf die Idee, den gesperrten Account und die Mailadresse nach Artikel 17 DSGVO löschen zu lassen.

Muss ich dem nachkommen? Seine Mailadresse behalte ich ja, um erneutem Missbrauch vorzubeugen.

Viele Grüße von Bernd

Minimaldaten können auf Basis berechtigter Interessen am Ausschluss der Wiederholung verarbeitet werden. Zum Abgleich mit Neuanmeldungen, um “Hausverbot” umzusetzen. Die allgemeine Information lässt sich in den Datenschutzinformationen unterbringen, oder in Forenregeln.

Die Löschung kann man zwar verlangen (Art. 17 Abs. 1 DSGVO), aber der Verantwortliche kann behalten, was er zur Geltendmachung seiner Rechtsansprüche benötigt (Art. 17 Abs. 3 DSGVO). Mailadresse, IP-Adresse, Nutzername, Datum und Umstände der Sperre wären dafür erforderlich = zulässig. Diesen konkreten Grund der Löschausnahme als Teil einer Antwort auf den Löschantrag mitteilen.

D., der das selten vorab geklärt sieht.

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