Moin.
Sind Dienstleister, die zum Zweck der Fernwartung auf ein Kundengerät zugreifen, nach dem neu gefassten TKG/TTDSG ‘Mitwirkende’ eines TK-Dienstes, die dem Fernmeldegeheimnis unterliegen?
Moin.
Sind Dienstleister, die zum Zweck der Fernwartung auf ein Kundengerät zugreifen, nach dem neu gefassten TKG/TTDSG ‘Mitwirkende’ eines TK-Dienstes, die dem Fernmeldegeheimnis unterliegen?